Verschicken Sie Weihnachtspakte ins Ausland?

Wer 2007 Weihnachtsgeschenke ins Ausland verschicken möchte, die rechtzeitig zum Fest beim Empfänger ankommen sollen, muss sich sputen:

So empfiehlt die deutsche Post, reguläre Sendungen nach Osteuropa oder Übersee Anfang Dezember abzuschicken, innereuropäisch gilt der 12. Dezember als ausreichend für eine pünktliche Zustellung.

Länger Zeit lassen kann sich nur, wer private Versender beauftragt oder einen teuren Expresszuschlag für Last-Minute-Zustellungen in Kauf nimmt.

„Um möglichst günstig wegzukommen, sollte man unbedingt die Preise vergleichen“, empfiehlt Anne Kronzucker, Rechtsexpertin der D.A.S., Europas Nr. 1 im Rechtsschutz.

„Portokosten hängen nicht nur vom Gewicht ab, sondern oft auch von den Abmessungen der Sendung.“

Entsprechend genormte, tarifoptimierte Verpackungen kann man beim jeweiligen Versender beziehen – teilweise schon vorfrankiert und dadurch oft günstiger als beim Individualkauf.

Versicherung gegen Beschädigung oder Verlust

Um Enttäuschungen beim Empfänger zu vermeiden, sollten weniger robuste Geschenke sorgfältig gepolstert und als zerbrechlich gekennzeichnet werden.

Falls der Packungsinhalt unterwegs beschädigt wird oder ganz verschwindet, kann eine Versicherung zumindest den finanziellen Verlust ersetzen.

Bei praktisch allen Versendern enthalten die Tarifgebühren für Auslandspakete auch eine Versicherung, deren Haftungsobergrenzen allerdings unterschiedlich ausfallen.

Zollbestimmungen vorab klären

„Mit Zollformalitäten und -gebühren werden Geschenksendungen zwischen Privatpersonen innerhalb der EU nicht belastet.

Zu beachten ist nur, dass keine Tabakwaren versandt werden dürfen“, erklärt die D.A.S.-Expertin. Anders bei Sendungen in Drittländer, wo jeweils landesspezifische Einfuhr- und Zollbestimmungen gelten.

Für Pakete und Päckchen außerhalb der EU müssen Zollinhaltserklärungen (Formulare CN 23 bzw. CN 22) ausgefüllt und beigelegt werden.

Darin gemachte Wert- und Warenangaben sind ausschlaggebend für die Gebühren bzw. Steuern, die grundsätzlich beim Empfänger des Geschenkpaketes anfallen.

Um dem Beschenkten teure Nachforderungen oder gar Unannehmlichkeiten zu ersparen, ist es deshalb sinnvoll, sich vor dem Ausfüllen der Zollinhaltserklärung über Freigrenzen und mögliche Importbeschränkungen zu informieren.

Pressemitteilung der D.A.S.

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