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Ist man als Versicherter bei Nichtzahlung der Beiträge nicht mehr krankenversichert?

Gerät man als Versicherter mit der Zahlung in Verzug wird von der Versicherung ein Mahnverfahren eingeleitet. Dabei wird man von der Versicherung aufgefordert den säumigen Betrag innerhalb von zwei Wochen zu zahlen. Erfolgt keine Zahlung erlischt der Versicherungsschutz für neu eintretende Versicherungsfälle und die Versicherung kann den Vertrag fristlos kündigen.

Was ist bei Zahlungsverzug zu beachten?

Wie jede andere Ware auch, muss der Versicherungsschutz bezahlt werden. Ohne Bezahlung kann der Versicherungsnehmer keine Gegenleistung erwarten. Jedoch kann die Versicherung ihren Versicherungsschutz nicht einfach einstellen. Dazu bedarf es eines Mahnverfahrens. Hierbei fordert die Versicherung den säumigen Versicherungsnehmer auf, innerhalb einer Frist von zwei Wochen den rückständigen Betrag zu zahlen. Erfolgt innerhalb dieser Zeit keine Zahlung erlischt automatisch der Versicherungsschutz für neu eintretende Versicherungsfälle. Außerdem kann der Versicherer nach Ablauf der Frist das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist beenden. Dies alles regelt §39 Gesetz über den Versicherungsvertrag.

Wie werden die Kosten erstattet?

Rechnungen für Arztbesuche müssen selbst beglichen werden. Dazu kann man entweder die erhaltene Rechnung vom Arzt direkt an den Versicherer weiterleiten. Dieser erstattet den Betrag dann auf das Konto. Danach kann man die Rechnung mit dem Arzt begleichen. Einige Versicherungen fordern jedoch einen Zahlungsbeleg. Hier muss der Privatpatient in Vorleistung treten und die Rechnung zunächst selbst begleichen.

Die Kosten für Medikamente müssen sofort in der Apotheke beglichen werden. Die Quittung kann bei der Versicherung eingereicht werden. Diese erstattet dann den Betrag.

Krankenhauskosten werden direkt zwischen Versicherung und Krankenhaus abgerechnet. Dafür besitzen privat Versicherte meist eine so genannte Klinik-Card.

Bei welchen Erkrankungen ist ein Wechsel in die private Krankenversicherung schwierig?

Eine zuvor in Anspruch genommene Psychotherapie kann zur Ablehnung des Versicherungsantrags führen. Auch bei schweren Erkrankungen die eine dauernde Behandlung erfordern (z.B. Herzinfarkt, Epilepsie, Schlaganfall etc.) kann es zur Ablehnung seitens der Versicherung kommen. Genaues muss jedoch im Einzelfall abgeklärt werden.

Geschäftsreise: Komfortanspruch und Kosteneffizienz

Der gesellschaftliche Wandel hat in Zukunft massiven Einfluss auf den Geschäftsreisemarkt. Vor allem die Komfortbedürfnisse steigen – doch die Anbieterseite geht hierauf zu wenig mit individualisierten Dienstleistungen ein, so Prof. Dr. Roland Conrady, Tourismusexperte an der Fachhochschule Worms, bei einem Pressegespräch anlässlich der Präsentation der neuen Premium Corporate Cards von American Express.
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