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Einzugsermächtigung

Neben dem Abbuchungsauftrag ist die Einzugsermächtigung die gebräuchlichere Auftragsvariante im Lastschriftverkehr. Das Einzugsermächtigungsverfahren ist zur Zahlungsabwicklung typischer Massengeschäfte auf Basis standardisierter, auf Dauer angelegter Vertragsverhältnisse gedacht. Dabei ermächtigt der Zahlungspflichtige den Zahlungsempfänger schriftlich, fällige Zahlungen mittels Lastschrift einzuziehen. Die Einzugsermächtigung ist jederzeit widerrufbar.