Winterzeit – Spendenzeit

„Guten Zweck“ vor dem Spenden prüfen. Verbraucherzentrale warnt vor schneller Unterschrift. „Geben ist seliger denn Nehmen“ – diese Bibelweisheit wird von Ganoven besonders in der Weihnachtszeit ins Gegenteil verkehrt.

„Die Deutschen spenden jedes Jahr geschätzte drei Milliarden Euro und sollten sich vergewissern, dass dieses Geld wirklich Bedürftige erreicht“, appelliert Hartmut G. Müller von der Verbraucherzentrale Brandenburg an die Spender.

Dabei helfe das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI), das Informationen über rund 3000 Organisationen gesammelt hat.

Das aus öffentlichen Mitteln finanzierte Institut vergibt ein Spendensiegel an seriöse Organisationen. Dafür prüft es unter anderem die Verwendung der Mittel, die Werbeaktivitäten und die Verwaltungskosten:

Werden bis zu 20 Prozent der Spenden für den Verwaltungsaufwand ausgegeben, gilt das als angemessen.

Einen Anteil von bis zu 35 Prozent wertet das Institut als noch vertretbar, denn schließlich kann es aufwendig sein, Güter in schwer zugängliche Krisengebiete zu leiten.

Organisationen mit höheren Verwaltungskosten wird das Siegel verweigert. Derzeit tragen 301 Organisationen das jährlich neu zu beantragende Spendensiegel.

Hier können Spender relativ sicher sein, dass das Geld wirklich Bedürftige erreicht. „Verbraucher sollten vor dem Spenden nachsehen, ob die Empfänger auf der DZI-Liste der seriösen Organisationen im Internet unter www.dzi.de stehen“, empfiehlt Verbraucherschützer Müller und bietet an:

„Wer keinen Internetanschluss hat, kann in jeder Verbraucherberatungsstelle nachfragen.“

Geprüft werden jedoch nur Hilfswerke, die sich selbst beim DZI melden und die Kosten für die Prüfung übernehmen.

Vor allem kleine Organisationen sparen sich das. Fehlt ein Verein in der Liste, muss er also nicht unseriös sein.

Außerdem prüft das DZI nur Hilfswerke, die sich im humanitär-karitativen Bereich engagieren, nicht also zum Beispiel Tier- oder Umweltschutzvereine.

Der Tierschutzbund oder Greenpeace können das Spendensiegel gar nicht bekommen. Wer also Organisationen aus diesen Bereichen oder auf der Liste nicht genannten Organisationen spenden möchte, sollte selbst genau auf die Verwendung der Mittel und die Höhe der Verwaltungskosten schauen.

Oft sagen schon Infomaterial und Jahresberichte eine Menge aus – beim örtlichen SOS-Kinderdorf oder Tierheim kann man sich sogar selbst ein Bild machen.

So wirbt jedes Jahr wieder um die Weihnachtszeit eine Organisation aus der Schweiz um Spenden zur Unterstützung von Mund- und Fußmalern.

Verbraucher erhalten unaufgefordert Weihnachtskarten, die diese behinderten Menschen gemalt haben. Nach Kenntnis der Verbraucherschützer erhalten die Maler vom Unternehmen lediglich ein Salär, welches gerade ihre Existenz sichert – die enormen Gewinne aus dem Vertrieb hingegen fährt das Unternehmen ein.

Vorsicht gilt auch bei Haustür-Verkäufern, die angebliche Behindertenware anbieten. Oft sind es Profis, die den Großteil des Geldes selbst einstecken.

Ähnlich ist es bei Werbern, die Passanten in der Fußgängerzone mit Fotos von Folteropfern oder Tierquälereien drangsalieren.

So wurde der Menschenrechtsverein für Migranten, der angeblich Folteropfer im Iran unterstützt, von der Europäischen Union als Terrororganisation eingestuft.

Als Faustregel kann man sich merken: Je aggressiver die Werbung, desto mehr Skepsis ist angebracht.

Doch auf professionelle Verkäufer wollen selbst renommierte Organisationen nicht verzichten. Das Rote Kreuz, der Arbeiter-Samariter-Bund oder die Johanniter arbeiten mit Werbern zusammen, die meist Fördermitgliedschaften verkaufen. Häufig missbrauchen jedoch „Trittbrettfahrer“ die Namen seriöser Organisationen.

So wurden Betreiber des Tierschutzvereins „Arche 2000“ zu mehrjährigen Haftstrafen wegen Betrugs in Millionenhöhe verurteilt.

Der Verein hat nichts zu tun mit Tierschutzvereinen, die ebenfalls die Bezeichnung „Arche“ im Namen führen.

„Um sich vor solchen Gaunereien zu schützen, sollte nicht vorschnell gespendet oder gar eine Fördermitgliedschaft unterschrieben werden“, rät Müller abschließend.

Manche Drücker geben vor, sie bräuchten eine Unterschrift nur als Nachweis, dass sie tatsächlich unterwegs waren. Wer nicht aufpasst, unterschreibt ungewollt eine Einzugsermächtigung.

Ähnlich gehen Werber am Telefon vor: Angeblich für den Versand von Infomaterial fragen sie nach der Adresse und gleich auch nach der Kontoverbindung.

Später wird dann Geld abgebucht und ein telefonischer Vereinsbeitritt unterstellt.

Individuellen Rat erhalten Betroffene in den Verbraucherberatungsstellen – Terminvereinbarung unter 01805 / 00 40 49 jeden Mo bis Fr von 9 bis 16 Uhr (14 Ct/min a. d. Festnetz d. Deutschen Telekom, Mobilfunkpreise abweichend) – sowie am Beratungstelefon unter 09001 / 775 770 jeden Mo bis Fr von 9 bis 18 Uhr (1 „/min a. d. Festnetz d. Deutschen Telekom, Mobilfunkpreise abweichend).

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Brandenburg

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