Das Niedersächsische Finanzgericht beurteilt die seit dem Jahr 2007 geltende Regelung, nach der Lehrer die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nicht mehr steuerlich geltend machen können, für verfassungsrechtlich bedenklich (Beschluss vom 02.06.2009, Az. 7 V 76/09). In einem vom Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland e.V. mit Sitz in Darmstadt (LHRD) geführten Verfahren sind Eheleute aus Varel betroffen, die beide Lehrer sind. Für die Vor- und Nachbereitung des Unterrichts nutzen sie jeweils ein Arbeitszimmer in ihrem eigenen Haus.
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Schlagwort: Finanzamt
Finanzamt muss Freibetrag für häusliches Arbeitszimmer auf Lohnsteuerkarte eintragen
Das Niedersächsische Finanzgericht beurteilt die seit dem Jahr 2007 geltende Regelung, nach der Lehrer die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nicht mehr steuerlich geltend machen können, für verfassungsrechtlich bedenklich (Beschluss vom 02.06.2009, Az. 7 V 76/09).
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Bundesfinanzminister Peer Steinbrück ruft Finanzämter zu Kulanz auf
Bundesfinanzminister Peer Steinbrück hat in einem Brief an die Finanzminister der Länder darum gebeten, dass die Finanzämter in Krisenzeiten kulanter gegenüber Unternehmern und Selbstständigen sein sollen.
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Abgabefrist abgelaufen? Steuererklärung 2008 lohnt sich trotzdem
Die Abgabefrist für die Steuererklärung 2008 ist am 2. Juni abgelaufen. Trotzdem sollten Sie Ihre Unterlagen beim Finanzamt abgeben. Sonst lassen Sie sich möglicherweise eine Steuerrückzahlung entgehen. Steuerzahler in Berlin bekamen für die Steuererklärung 2007 durchschnittlich 835 Euro vom Finanzamt zurück. Unser Rat: Warten Sie nicht länger mit dem Ausfüllen. Der nachfolgende Text hilft Ihnen bei der Steuererklärung.
Für den Behördengang! Kostenlose Checklisten zum Download
Ob Hochzeit, Geburt oder nur der Eintrag des Freibetrags auf der Lohnsteuerkarte. Es stellt sich immer die leidige Frage: Welche Dokumente möchten die Mitarbeiter des Bürger- oder Finanzamtes in solchen Fällen sehen? Auf den folgenden drei Seiten haben wir für Sie die wichtigsten Checklisten für Ihren Amtsbesuch zusammengestellt.
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Steuerprogramme im Vergleich
Bis zum 2. Juni muss die Steuererklärung für 2008 beim Finanzamt sein. Wer seine Steuererklärung selbst erledigt und gleichzeitig sicher gehen möchte, alle Sparmöglichkeiten auszuschöpfen kann zur Unterstützung ein Steuerprogramm für den heimischen PC nutzen. Wir haben die wichtigsten Programme für Sie getestet.
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Steuerbescheid: Abheften oder Einspruch einlegen
Derzeit landen in vielen Briefkästen die neuen Steuerbescheide für das Jahr 2008. Steuerzahler sollten den Bescheid nicht sofort abheften, sondern erst einmal prüfen. Wie das geht und für wen sich ein Einspruch lohnt, zeigen wir Ihnen auf den folgenden Seiten.
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Exklusiv: Die Steuererklärung für Manager
Arbeitnehmer und Rentner müssen sich durch unzählige Seiten der Steuererklärung quälen. Der vierseitige Mantelbogen und die Anlage N kosten nicht nur viel Zeit, sondern auch Nerven. Manager haben es bei der Steuererklärung einfacher. Sie müssen nur eine einzige DIN A4 Seite ausfüllen. Wie die Steuererklärung für Manager aussieht verraten wir Ihnen exklusiv auf der folgenden Seite!
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Elterngeld und Kindergeld: Das steht Ihnen zu
Das Bundesministerium für Familie freute sich noch im Februar über steigende Geburtenzahlen für das vergangene Jahr. Aktuelle Werte des Statistischen Bundesamtes sprechen eher für einen leichten Geburtenrückgang 2008. Was bringen die jüngsten Veränderungen zum Bezug des Elterngeldes und die Kindergelderhöhung 2009? Welche staatliche Förderung steht Eltern zu?
Wann steht mir statt des Kindergeldes der Kinderfreibetrag zu?
Der jährliche Kinderfreibetrag liegt im Jahr 2008 für Eltern, die steuerlich zusammen veranlagt werden, bei 3.648 Euro, der pauschale BEA-Freibetrag (für Betreuung, Erziehung und Ausbildung) bei 2.160 Euro. So steht Eltern für das Steuerjahr 2008 ein Freibetrag von insgesamt 5.808 Euro je Kind zu. Für getrennt Veranlagte, bzw. Alleinstehende gilt jeweils die Hälfte.
Ab 2009 werden wegen der Kindergelderhöhung auch die Kinderfreibeträge angepasst. Es gilt aktuell (Februar 2009) ein Freibetrag für Eltern in Höhe von 6.024 Euro.
Diese Freibeträge bekommt man im Rahmen der Steuererklärung aber nur zugesprochen, wenn die Steuerersparnis aus den Freibeträgen höher ist als das bereits erhaltene Kindergeld. Ausrechnen muss man das allerdings nicht selbst. Das macht das Finanzamt, in der Steuersprache wird dieser Vorgang „Günstigerprüfung“ genannt.