Schlagwort: Finanzamt

Finanzamt muss Freibetrag f ür häusliches Arbeitszimmer zukünftig auf Lohnsteuerkarten vermerken

Das Niedersächsische Finanzgericht beurteilt die seit dem Jahr 2007 geltende Regelung, nach der Lehrer die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nicht mehr steuerlich geltend machen können, für verfassungsrechtlich bedenklich (Beschluss vom 02.06.2009, Az. 7 V 76/09). In einem vom Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland e.V. mit Sitz in Darmstadt (LHRD) geführten Verfahren sind Eheleute aus Varel betroffen, die beide Lehrer sind. Für die Vor- und Nachbereitung des Unterrichts nutzen sie jeweils ein Arbeitszimmer in ihrem eigenen Haus.
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Abgabefrist abgelaufen? Steuererklärung 2008 lohnt sich trotzdem

Steuererklärung 2008 - Die Abgabefrist endet am 2. Juni! Die Abgabefrist für die Steuererklärung 2008 ist am 2. Juni abgelaufen. Trotzdem sollten Sie Ihre Unterlagen beim Finanzamt abgeben. Sonst lassen Sie sich möglicherweise eine Steuerrückzahlung entgehen. Steuerzahler in Berlin bekamen für die Steuererklärung 2007 durchschnittlich 835 Euro vom Finanzamt zurück. Unser Rat: Warten Sie nicht länger mit dem Ausfüllen. Der nachfolgende Text hilft Ihnen bei der Steuererklärung.


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Für den Behördengang! Kostenlose Checklisten zum Download

Für den Behördengang! Kostenlose Checklisten zum Download Ob Hochzeit, Geburt oder nur der Eintrag des Freibetrags auf der Lohnsteuerkarte. Es stellt sich immer die leidige Frage: Welche Dokumente möchten die Mitarbeiter des Bürger- oder Finanzamtes in solchen Fällen sehen? Auf den folgenden drei Seiten haben wir für Sie die wichtigsten Checklisten für Ihren Amtsbesuch zusammengestellt.
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Exklusiv: Die Steuererklärung für Manager

Die Steuererklärung für Manager Arbeitnehmer und Rentner müssen sich durch unzählige Seiten der Steuererklärung quälen. Der vierseitige Mantelbogen und die Anlage N kosten nicht nur viel Zeit, sondern auch Nerven. Manager haben es bei der Steuererklärung einfacher. Sie müssen nur eine einzige DIN A4 Seite ausfüllen. Wie die Steuererklärung für Manager aussieht verraten wir Ihnen exklusiv auf der folgenden Seite!

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Elterngeld und Kindergeld: Das steht Ihnen zu

Elterngeld und Kindergeld: Das steht Ihnen zu Das Bundesministerium für Familie freute sich noch im Februar über steigende Geburtenzahlen für das vergangene Jahr. Aktuelle Werte des Statistischen Bundesamtes sprechen eher für einen leichten Geburtenrückgang 2008. Was bringen die jüngsten Veränderungen zum Bezug des Elterngeldes und die Kindergelderhöhung 2009? Welche staatliche Förderung steht Eltern zu?


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Wann steht mir statt des Kindergeldes der Kinderfreibetrag zu?

Der jährliche Kinderfreibetrag liegt im Jahr 2008 für Eltern, die steuerlich zusammen veranlagt werden, bei 3.648 Euro, der pauschale BEA-Freibetrag (für Betreuung, Erziehung und Ausbildung) bei 2.160 Euro. So steht Eltern für das Steuerjahr 2008 ein Freibetrag von insgesamt 5.808 Euro je Kind zu. Für getrennt Veranlagte, bzw. Alleinstehende gilt jeweils die Hälfte.
Ab 2009 werden wegen der Kindergelderhöhung auch die Kinderfreibeträge angepasst. Es gilt aktuell (Februar 2009) ein Freibetrag für Eltern in Höhe von 6.024 Euro.
Diese Freibeträge bekommt man im Rahmen der Steuererklärung aber nur zugesprochen, wenn die Steuerersparnis aus den Freibeträgen höher ist als das bereits erhaltene Kindergeld. Ausrechnen muss man das allerdings nicht selbst. Das macht das Finanzamt, in der Steuersprache wird dieser Vorgang „Günstigerprüfung“ genannt.