Nachweise für die Steuererklärung 2008
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Steuerzahler müssen ihre Kosten und Aufwendungen gegenüber dem Finanzamt belegen. Das gilt für Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und Kinderbetreuungskosten. Aber auch auf vermeintliche Kleinigkeiten muss der Steuerzahler achten. Ein Beispiel: Für geringfügige Spenden, das heißt Spenden unter 200 Euro, unterscheidet das Finanzamt zwischen öffentlichen und privaten Spendenorganisationen.
Bei Spenden an Schulen, Jugendclubs oder andere öffentliche Empfänger reicht ein einfacher Kontoauszug oder ein abgestempelter Einzahlungsbeleg völlig aus. Bei Spenden an private Organisationen, wie Greenpeace oder den Malteser Hilfsdienst, verlangt das Finanzamt einen Nachweis, aus dem die Steuerbefreiung und die Verwendung als Spende bzw. Mitgliedsbeitrag eindeutig hervorgehen. Mehr dazu finden Sie in unserem Text Belege für die Steuererklärung 2008.
Steuerbescheid prüfen – Darauf kommt es an!
Nachdem man die Steuererklärung abgeschickt hat beginnt das lange Warten auf den Steuerbescheid. Bevor man das amtliche Dokument unmittelbar abheftet, sollte man die darin enthaltenden Beträge prüfen. Eine Kopie der verschickten Steuererklärung ist hilfreich und spart Zeit beim Vergleichen der Daten. In manchen Fällen lohnt sich auch ein Einspruch gegen den Steuerbescheid. Lesen Sie dazu mehr in unserem Text: Steuerbescheid: Abheften oder Einspruch einlegen?
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