Elterngeld und Kindergeld: Das steht Ihnen zu

Elterngeld, Kindergeld und andere finanzielle Leistungen

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Zusätzlich zum Elterngeld erhält man auch weiterhin das Kindergeld, ohne dass beides gegeneinander aufgerechnet wird. Allerdings ist bereits 2007 die Bezugsdauer des Kindergeldes für Kinder in Ausbildung von 27 auf 25 Lebensjahre gesenkt worden. Auch der Anspruch auf andere kindbezogene Vergünstigungen, wie Kinderfreibeträge oder die Riester-Zulage, erlischt zwei Jahre eher als zuvor. Volljährige Kinder dürfen auch in der Ausbildung nicht über einem festen Grenzbetrag verdienen (derzeit 7.680 Euro pro Jahr), sonst erlischt der Anspruch auf Kindergeld.

Mehr für die lieben Kleinen: Die Kindergelderhöhung
Seit 2009 gibt es für das erste und zweite Kind 164 Euro Kindergeld monatlich, für das dritte Kind 170 Euro und ab dem vierten Kind 195 Euro pro Monat. Doch Hartz IV-Empfänger gehen bei dieser Erhöhung leer aus, da das Kindergeld auf ihr Einkommen angerechnet wird. Wie viel Kindergeld Ihnen genau zusteht, ermitteln Sie mit diesem Kindergeldrechner .

Einmalig in diesem Jahr bekommen Eltern, die Kindergeld erhalten, im Rahmen des zweiten Konjunkturpakets einen Kinderbonus von 100 Euro je Kind. Dieser Bonus wird nicht auf weitere Sozialleistungen oder das Elterngeld – allerdings auf den Kinderfreibetrag – angerechnet.

Das Mutterschaftsgeld ist im Gegensatz zum Kindergeld nicht anrechnungsfrei, weil Mutterschaftsgeld und Elterngeld vom Prinzip her denselben Zweck erfüllen – das ausfallende Einkommen auszugleichen. Sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt bekommen berufstätige Mütter von der Krankenkasse ein Mutterschaftsgeld, der Arbeitgeber zahlt die Differenz zum bisherigen Nettogehalt dazu.

Der Bezug von Mutterschaftsgeld bedeutet, dass der volle Bezug von Elterngeld für Berufstätige erst nach dem zweiten Lebensmonat des Kindes beginnt – dann noch für zehn, bzw. zwölf Monate. Wer kein Mutterschaftsgeld erhält, bekommt das Elterngeld von Anfang an.

Zumindest ein Teil des Elterngeldes ist bei Bezug von anderen Sozialleistungen geschützt: Bei Arbeitslosengeld II, BAföG, Unterhalt, Sozialhilfe, Wohngeld und Kinderzuschlag für gering verdienende Eltern wird das Elterngeld erst oberhalb des Mindestbetrages als Einkommen berücksichtigt. 300 Euro sind also anrechnungsfrei. Wie viel ALG II Ihnen zusteht, ermitteln Sie mit diesem Hartz IV-Rechner .
Eltern von mehreren Kindern erhalten einen Geschwisterbonus zum Elterngeld. Mehr dazu und zu den Bezugszeiten lesen Sie auf der folgenden Seite.

2 Kommentare zu “Elterngeld und Kindergeld: Das steht Ihnen zu”:

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