Auch im neuen Jahr sind Arbeitnehmer immer öfter aus wirtschaftlichen Gründen zur Aufnahme einer weiteren, oftmals geringfügig entlohnten Beschäftigung neben ihrer eigentlichen Tätigkeit angewiesen.
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Schlagwort: Lohnsteuerkarte
Wichtige Steuer-Änderungen zum neuen Jahr 2011 im Überblick
Neues Jahr, neue steuerliche Regelungen. Auch der vergangene Jahreswechsel hat wieder einige Änderungen für die Steuerpflichtigen gebracht. Am stärksten sichtbar (bzw. unsichtbar) wird dies durch das Ende der Papier-Lohnsteuerkarte. Die weiteren Änderungen haben wir für Sie zusammengestellt.
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Lohnsteuerkarte 2010 gilt auch 2011
Das Bundesministerium der Finanzen weist darauf hin, dass in diesem Jahr keine neuen Lohnsteuerkarten für das Jahr 2011 versandt werden, da der Gesetzgeber entschieden hat, das Lohnsteuerabzugverfahren auf ein elektronisches Verfahren umzustellen.
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Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte 2009: Letzte Frist für Steuersparer
Die Lohnsteuerkarten 2010 sind mittlerweile bei den Arbeitnehmern eingetroffen und der ein oder andere hat seine Lohnsteuerkarte 2010 auch schon beim Chef oder in der Buchhaltung abgegeben. Für diejenigen, die im kommenden Jahr Steuern sparen wollen, ist es laut ARAG Experten jetzt höchste Zeit, sich die Freibeträge beim Finanzamt eintragen zu lassen. Denn die Frist endet am 30. November!
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Lohnsteuerkarte: Freibeträge beim Finanzamt eintragen lassen!
Zum letzten Mal erhalten Steuerzahler eine Lohnsteuerkarte aus Pappe. Ab dem nächsten Jahr sparen die Gemeinden mit dem neuen elektronischen „ElsterLohn II“-Verfahren Millionen Euro an Versandkosten. Bevor man jetzt seine Lohnsteuerkarte 2010 bei seinem Arbeitgeber abgibt, sollte man prüfen ob ein Eintrag von Freibeträgen möglich ist. Bis Ende November kann man auch noch die Freibeträge für das laufende Jahr eintragen. Wie das funktioniert, zeigt Ihnen unser Text.
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Finanzamt muss Freibetrag f ür häusliches Arbeitszimmer zukünftig auf Lohnsteuerkarten vermerken
Das Niedersächsische Finanzgericht beurteilt die seit dem Jahr 2007 geltende Regelung, nach der Lehrer die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nicht mehr steuerlich geltend machen können, für verfassungsrechtlich bedenklich (Beschluss vom 02.06.2009, Az. 7 V 76/09). In einem vom Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland e.V. mit Sitz in Darmstadt (LHRD) geführten Verfahren sind Eheleute aus Varel betroffen, die beide Lehrer sind. Für die Vor- und Nachbereitung des Unterrichts nutzen sie jeweils ein Arbeitszimmer in ihrem eigenen Haus.
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