Schlagwort: Finanzamt

Umzug wegen Schimmels: Finanzamt muss nicht zahlen

Das Auftreten von Schimmel in einer Immobilie kann zu erheblichen gesundheitlichen Schäden für die Bewohner führen. Darüber gibt es unter Medizinern längst keinen Zweifel mehr. Aber nicht jeder Schimmelbefall hat automatisch zur Folge, dass die Betroffenen alle daraus entstehenden Kosten steuerlich als außergewöhnliche Belastung geltend machen können. Dazu sind nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS gewisse Voraussetzungen erforderlich. (Bundesfinanzhof, Aktenzeichen VI B 66/08)
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Lohnsteuerkarte: Freibeträge beim Finanzamt eintragen lassen!

 Lohnsteuerkarte: Freibeträge beim Finanzamt eintragen lassen! Zum letzten Mal erhalten Steuerzahler eine Lohnsteuerkarte aus Pappe. Ab dem nächsten Jahr sparen die Gemeinden mit dem neuen elektronischen „ElsterLohn II“-Verfahren Millionen Euro an Versandkosten. Bevor man jetzt seine Lohnsteuerkarte 2010 bei seinem Arbeitgeber abgibt, sollte man prüfen ob ein Eintrag von Freibeträgen möglich ist. Bis Ende November kann man auch noch die Freibeträge für das laufende Jahr eintragen. Wie das funktioniert, zeigt Ihnen unser Text.

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Arbeitszimmer

Seit 2007 erkennt das Finanzamt einen beruflich genutzten Raum nur noch unter sehr strengen Bedingungen als häusliches Arbeitszimmer an: Der private Raum muss der Mittelpunkt der gesamten beruflichen und betrieblichen Tätigkeit sein.
Wenn der Schwerpunkt der beruflichen Betätigung im häuslichen Arbeitszimmer liegt, kann das Arbeitszimmer zu 100 Prozent abzugsfähig sein. Somit sind die Miet-, Reinigungs- und anderen anfallenden Kosten als Betriebs- oder Werbungskosten ab 2007 voll absetzbar. Die Begrenzung von 1.250 Euro wurde vom Gesetzgeber fallengelassen.

Arbeitsmittel

Ein Arbeitsmittel ist ein Mittel, das zur Ausübung des Berufs benötigt wird. Wenn ein Arbeitnehmer mit seinem eigenen Geld ein solches Arbeitsmittel kauft, kann er die Anschaffungskosten steuerlich geltend machen und so sein zu versteuerndes Einkommen senken.
Das Finanzamt erkennt aber nicht alle Waren als Arbeitsmittel an. Die Finanzbeamten können sich dabei auf Paragraf zwölf des Einkommensteuergesetzes beziehen. Danach darf eine Ware nicht als Arbeitsmittel abgesetzt werden, wenn sie auch privat vom Arbeitnehmer genutzt wird.
Bei den meisten Finanzämtern kann man allerdings Kosten für Arbeitsmittel im Wert von insgesamt 110 Euro (Stand 2009) ohne Nachweis angeben. Der Eintrag in die Anlage N lohnt sich aber nur, wenn die gesamten Werbungskosten über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag liegen. Arbeitsmittel sind beispielsweise: Werkzeug, Fachbücher, Computer sowie Arbeitskleidung.

Pauschbeträge

Pauschbeträge sind Mindestbeträge, die dem Steuerpflichtigen vom Finanzamt automatisch angerechnet werden. Damit verzichten die Finanzämter auf Einzelnachweise und ersparen sich so einen Verwaltungsaufwand. Sollen in der Steuererklärung Beträge geltend gemacht werden, die den jeweiligen Pauschbetrag übersteigen, müssen die einzelnen Belege beim Finanzamt eingereicht werden.

Beispiel: Der Arbeitnehmerpauschbetrag beträgt 920 Euro und wird automatisch allen steuerpflichtigen Arbeitnehmern angerechnet. Sollen höhere Ausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden verlangt das Finanzamt Einzelnachweise, die zusammen mit der Steuererklärung beim Finanzamt abgegeben werden müssen.

Abgeltungssteuer

Grundsätzlich müssen Erträge aus Kapitalvermögen versteuert werden. Seit dem 1. Januar 2009 gilt hierzu die Abgeltungssteuer: Wird der Sparerpauschbetrag von 801 Euro jährlich überschritten, ist eine Besteuerung von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer fällig.
Die anfallende Steuer wird von der kontoführenden Bank einbehalten und an das zuständige Finanzamt übermittelt, wenn die Anlagesumme über dem Freibetrag liegt oder der Sparer keinen Freistellungsauftrag gestellt hat.

Brauche ich einen Freistellungsauftrag für meine Zinsen?

Ja, ein Freistellungsauftrag ist wichtig. Dann können Sie bis zu 801 Euro pro Jahr steuerfrei an Zinsen erhalten (1.602 Euro bei Verheirateten).
Ansonsten wird die Abgeltungssteuer direkt von der Bank an das Finanzamt weitergeleitet.
Seit 2009 gilt die Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent plus Soli-Zuschlag und eventuell Kirchensteuer. Vergessen Sie daher bei der Einrichtung Ihres Kontos nicht den Freistellungsauftrag. Er kann meist praktisch von den Internetseiten der Bank heruntergeladen werden.

Was bedeutet die Abgeltungssteuer?

Grundsätzlich müssen Erträge aus Kapitalvermögen versteuert werden. Seit dem 1. Januar 2009 gilt hierbei die Abgeltungssteuer: Wird der Sparerpauschbetrag von 801 Euro jährlich überschritten, ist eine Besteuerung von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer fällig.
Die anfallende Steuer wird von der kontoführenden Bank einbehalten und an das zuständige Finanzamt übermittelt, wenn die Anlagesumme über dem Freibetrag liegt oder der Sparer keinen Freistellungsauftrag gestellt hat.