Schlagwort: Einkommensteuergesetz

Arbeitsmittel

Ein Arbeitsmittel ist ein Mittel, das zur Ausübung des Berufs benötigt wird. Wenn ein Arbeitnehmer mit seinem eigenen Geld ein solches Arbeitsmittel kauft, kann er die Anschaffungskosten steuerlich geltend machen und so sein zu versteuerndes Einkommen senken.
Das Finanzamt erkennt aber nicht alle Waren als Arbeitsmittel an. Die Finanzbeamten können sich dabei auf Paragraf zwölf des Einkommensteuergesetzes beziehen. Danach darf eine Ware nicht als Arbeitsmittel abgesetzt werden, wenn sie auch privat vom Arbeitnehmer genutzt wird.
Bei den meisten Finanzämtern kann man allerdings Kosten für Arbeitsmittel im Wert von insgesamt 110 Euro (Stand 2009) ohne Nachweis angeben. Der Eintrag in die Anlage N lohnt sich aber nur, wenn die gesamten Werbungskosten über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag liegen. Arbeitsmittel sind beispielsweise: Werkzeug, Fachbücher, Computer sowie Arbeitskleidung.

Dynamische Einkommensabsicherung

Der Begriff „Dynamische Einkommensabsicherung“ steht für eine Anpassung des Versicherungsschutzes innerhalb der Krankentagegeldversicherung. Eine Risikoprüfung wird bei der Dynamischen Einkommensabsicherung nicht vorgenommen. Man unterscheidet allerdings zwei unterschiedliche Anpassungsarten.

Erstens: Die dynamische Anpassung durch die individuelle Entwicklung des jeweiligen Einkommens. Zweitens: Die dynamische Anpassung in festgelegten Zeiträumen.

Doppelte Haushaltsführung

Doppelte Haushaltsführung ist ein Begriff aus dem Steuerrecht. Umgangssprachlich nennt man eine „doppelte Haushaltsführung“ auch Zweitwohnung.

Die Kosten für eine doppelte Haushaltsführung trägt man in seiner Steuererklärung als Werbungskosten (Arbeitnehmer) bzw. Betriebsausgaben (Selbstständige und Gewerbetreibende) ein. Damit die Zweitwohnung steuerlich absetzbar ist, müssen verschiedene Kriterien erfüllt sein.

So liegt eine doppelte Haushaltsführung vor, wenn man außerhalb des Wohnortes, in dem man den ersten Wohnsitz hat, arbeitet. Zudem muss man in der Zweitwohnung, die sich am Beschäftigungsort befindet, übernachten. Gesetzlich geregelt ist die doppelte Haushaltsführung im Einkommensteuergesetz. (Paragraph 9).