Doppelte Haushaltsführung

Doppelte Haushaltsführung ist ein Begriff aus dem Steuerrecht. Umgangssprachlich nennt man eine „doppelte Haushaltsführung“ auch Zweitwohnung.

Die Kosten für eine doppelte Haushaltsführung trägt man in seiner Steuererklärung als Werbungskosten (Arbeitnehmer) bzw. Betriebsausgaben (Selbstständige und Gewerbetreibende) ein. Damit die Zweitwohnung steuerlich absetzbar ist, müssen verschiedene Kriterien erfüllt sein.

So liegt eine doppelte Haushaltsführung vor, wenn man außerhalb des Wohnortes, in dem man den ersten Wohnsitz hat, arbeitet. Zudem muss man in der Zweitwohnung, die sich am Beschäftigungsort befindet, übernachten. Gesetzlich geregelt ist die doppelte Haushaltsführung im Einkommensteuergesetz. (Paragraph 9).

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