Doppelbesteuerungsabkommen – DBA:
Die genaue Bezeichnung für ein Doppelbesteuerungsabkommen ist „Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung“. Beim Doppelbesteuerungsabkommen handelt es sich um einen völkerrechtlichen Vertrag zwischen Staaten. Mit dem DBA soll verhindert werden, dass die Einkünfte von einer natürlichen oder juristischen Person in beiden Staaten versteuert werden.