Generell muss ein Versicherter darauf achten, dass er nicht „doppelt“ versichert ist. Ein Beispiel: Bei der Haftpflichtversicherung können sich Paare häufig eine Versicherung sparen. Beide können sich nämlich über einen einzigen Vertrag versichern lassen.
Der am längsten bestehende Vertrag wird dabei fortgeführt. Die „jüngere“ Police kann fristlos gekündigt werden. Allerdings gibt es bei gemeinsamen Verträgen untereinander keine Haftung. Wenn also der neue Mitbewohner die teure Stereoanlage ruiniert, kommt die Versicherung dafür nicht auf.