Der Begriff „Dynamische Einkommensabsicherung“ steht für eine Anpassung des Versicherungsschutzes innerhalb der Krankentagegeldversicherung. Eine Risikoprüfung wird bei der Dynamischen Einkommensabsicherung nicht vorgenommen. Man unterscheidet allerdings zwei unterschiedliche Anpassungsarten.
Erstens: Die dynamische Anpassung durch die individuelle Entwicklung des jeweiligen Einkommens. Zweitens: Die dynamische Anpassung in festgelegten Zeiträumen.