Pauschbeträge sind Mindestbeträge, die dem Steuerpflichtigen vom Finanzamt automatisch angerechnet werden. Damit verzichten die Finanzämter auf Einzelnachweise und ersparen sich so einen Verwaltungsaufwand. Sollen in der Steuererklärung Beträge geltend gemacht werden, die den jeweiligen Pauschbetrag übersteigen, müssen die einzelnen Belege beim Finanzamt eingereicht werden.
Beispiel: Der Arbeitnehmerpauschbetrag beträgt 920 Euro und wird automatisch allen steuerpflichtigen Arbeitnehmern angerechnet. Sollen höhere Ausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden verlangt das Finanzamt Einzelnachweise, die zusammen mit der Steuererklärung beim Finanzamt abgegeben werden müssen.