Die Pendlerpauschale, auch Entfernungspauschale genannt, ist ein Fixbetrag, den ein Steuerpflichtiger pro gefahrenen Kilometer als Fahrtkosten zwischen Arbeitsstätte und Wohnort geltend machen kann. Die Pendlerpauschale beträgt 0,30 Euro unabhängig vom Verkehrsmittel.