Schlagwort: Pauschbeträge

Steuervereinfachungsgesetz 2011 kommt

Bundestag und Bundesrat haben dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 zugestimmt. Der Arbeitnehmerpauschbetrag wird bereits für 2011 auf 1.000 Euro erhöht. Vor allem entfällt dafür für weitere 550.000 Arbeitnehmer das lästige Belegesammeln. Entsprechend des Vermittlungsergebnisses vom 21. September haben Bundestag und Bundesrat den Vereinfachungen nun grünes Licht gegeben. Die Möglichkeit der zweijährigen Steuererklärung wird es nicht geben.
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Steuerliche Freibeträge der Kinder nutzen

Steuern und Sozialabgaben können vor allem mittlere und höhere Einkommen erheblich belasten. Für Familien mit Kindern lohnt es sich zu prüfen, Kapitalvermögen an Kinder zu verschenken, um Kapitalerträge auf mehrere Schultern zu verteilen. So kann die Steuerlast ganz legal vermindert werden, denn Kindern stehen ebenso wie den Eltern jährliche Freibeträge bei der Einkommensbesteuerung zu. Allerdings haben die Eltern dann nicht mehr ohne Weiteres Zugriff auf das an die Kinder verschenkte Kapital und dessen Erträge.
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Pauschbeträge

Pauschbeträge sind Mindestbeträge, die dem Steuerpflichtigen vom Finanzamt automatisch angerechnet werden. Damit verzichten die Finanzämter auf Einzelnachweise und ersparen sich so einen Verwaltungsaufwand. Sollen in der Steuererklärung Beträge geltend gemacht werden, die den jeweiligen Pauschbetrag übersteigen, müssen die einzelnen Belege beim Finanzamt eingereicht werden.

Beispiel: Der Arbeitnehmerpauschbetrag beträgt 920 Euro und wird automatisch allen steuerpflichtigen Arbeitnehmern angerechnet. Sollen höhere Ausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden verlangt das Finanzamt Einzelnachweise, die zusammen mit der Steuererklärung beim Finanzamt abgegeben werden müssen.