Seit 2007 erkennt das Finanzamt einen beruflich genutzten Raum nur noch unter sehr strengen Bedingungen als häusliches Arbeitszimmer an: Der private Raum muss der Mittelpunkt der gesamten beruflichen und betrieblichen Tätigkeit sein.
Wenn der Schwerpunkt der beruflichen Betätigung im häuslichen Arbeitszimmer liegt, kann das Arbeitszimmer zu 100 Prozent abzugsfähig sein. Somit sind die Miet-, Reinigungs- und anderen anfallenden Kosten als Betriebs- oder Werbungskosten ab 2007 voll absetzbar. Die Begrenzung von 1.250 Euro wurde vom Gesetzgeber fallengelassen.
Schlagwort: 2007
Heizspiegel: Energieverbrauch sank 2007 – Kostensteigerungen für 2008
Die Energieverbräuche in Deutschland sind im Kalenderjahr 2007 durchschnittlich um 7 Prozent und die Heizkosten zwischen 3 und 6 Prozent gesunken.
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Barmenia: Beitragsrückerstattung für Versicherte
Die Barmenia Krankenversicherung a. G. belohnt auch in diesem Jahr wieder Versicherte, die in 2007 keine Leistungsansprüche geltend gemacht haben. Insgesamt schüttete der Krankenversicherer rund 35 Millionen Euro an 80.838 Personen aus.
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Studie der Unfallforschung: Wildunfälle im Jahr 2007
Im Jahr 2007 wurden den deutschen Kfz-Versicherern fast 240.000 Wildunfälle gemeldet. Für diese Schäden zahlten die Autoversicherer rund 490 Millionen Euro an ihre Kunden aus.
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Postbank Studie: private Altersvorsorge der Deutschen rückläufig
Die monatlichen Ausgaben der Berufstätigen in Deutschland für ihre private Altersvorsorge sind auf den niedrigsten Stand seit 2005 gefallen: Waren dies 2007 noch durchschnittlich 202 Euro unter denjenigen, die privat vorsorgen, sind es aktuell lediglich 188 Euro.
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Was ist der Mindesteigenbeitrag?
Für die Riester-Zulagen gilt: Die volle Riester-Förderung erhält nur, wer den Mindesteigenbeitrag einzahlt. Und dieser richtet sich nach dem rentenversicherungspflichtigen Einkommen des Vorjahres.
Dieser Mindesteigenbeitrag belief sich für 2007 noch auf drei Prozent des Einkommens, seit 2008 sind es vier Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens. Allerdings muss auch ein gering verdienender Anleger mindestens den so genannten Sockelbetrag von 60 Euro im Jahr leisten, um die volle Förderung zu erhalten. Wer weniger investiert, bekommt die Zulagen anteilig, wer mehr investieren möchte, erhält maximal die Höchstzulage.
Wichtig: Vom Mindesteigenbeitrag werden die Zulagen gleich wieder abgezogen. Die Differenz ist dann vom Sparer selbst zu leisten.
Bei einem Vorjahreseinkommen von 30.000 Euro brutto wäre der Mindesteigenbeitrag:
1.200 Euro (4 Prozent von 30.000 Euro). Ein Alleinstehender mit einem Kind müsste diesen Betrag abzüglich der Zulagen (154 Euro und 185 Euro) zahlen. Es bleiben 861 im Jahr oder 71,75 Euro monatlich.
Geschäftsjahr 2007: Bausparkasse Mainz legt Bericht vor
Die BKM – Bausparkasse Mainz AG zeigt sich mit dem jetzt vorliegenden Ergebnis*) des Jahres 2007 in einer schwierigen Marktsituation verhalten zufrieden. Zwar konnten beim Bauspargeschäft die Stückzahlen des Vorjahres nicht ganz erreicht werden.
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