Was ist der Mindesteigenbeitrag?

Für die Riester-Zulagen gilt: Die volle Riester-Förderung erhält nur, wer den Mindesteigenbeitrag einzahlt. Und dieser richtet sich nach dem rentenversicherungspflichtigen Einkommen des Vorjahres.
Dieser Mindesteigenbeitrag belief sich für 2007 noch auf drei Prozent des Einkommens, seit 2008 sind es vier Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens. Allerdings muss auch ein gering verdienender Anleger mindestens den so genannten Sockelbetrag von 60 Euro im Jahr leisten, um die volle Förderung zu erhalten. Wer weniger investiert, bekommt die Zulagen anteilig, wer mehr investieren möchte, erhält maximal die Höchstzulage.
Wichtig: Vom Mindesteigenbeitrag werden die Zulagen gleich wieder abgezogen. Die Differenz ist dann vom Sparer selbst zu leisten.
Bei einem Vorjahreseinkommen von 30.000 Euro brutto wäre der Mindesteigenbeitrag:
1.200 Euro (4 Prozent von 30.000 Euro). Ein Alleinstehender mit einem Kind müsste diesen Betrag abzüglich der Zulagen (154 Euro und 185 Euro) zahlen. Es bleiben 861 im Jahr oder 71,75 Euro monatlich.

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