Schlagwort: Energieverbrauch

Woraus besteht die Leistung nach Hartz IV?

Das Arbeitslosengeld II setzt sich zusammen aus Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und aus Kosten für Unterkunft und Heizung. Zu den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, die aus unterschiedlichen Anteilen des aktuellen Regelsatzes für die einzelnen Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft errechnet werden, kann es noch Anspruch auf den so genannten Mehrbedarf und weitere Zuschläge geben.  Die Wohnkosten werden in angemessener Höhe gezahlt. Das heißt, anhand der Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft, der Wohnungsgröße und der Höhe der Miete wird errechnet, ob die Wohnkosten wirklich angemessen sind oder ob der Antragsteller vielleicht in einer zu großen und zu teuren Wohnung lebt. Dann kann das Amt sogar einen Wohnungswechsel anordnen, bzw. die Wohnkosten kürzen. Sind in den Heizkosten die Kosten zur Warmwasserbereitung bereits enthalten, wird hierfür meist eine Pauschale abgezogen. Die Kosten für den weiteren Energieverbrauch, zum Kochen oder für Elektrogeräte beispielsweise, müssen ebenfalls über den Regelsatz gedeckt werden. Die Höhe Ihres ALG II Anspruchs können Sie mit diesem ALG II Rechner ermitteln.

Der neue Energiepass: Ausweispflicht für Gebäude

Energieausweis für Gebäude Viele Immobilienbesitzer in Deutschland müssen seit Juli einen Energieausweis vorweisen können, wenn sie ihr Haus oder ihre Wohnung verkaufen oder vermieten möchten. Für einige Wohngebäude gilt die Regelung erst ab dem kommenden Jahr. Doch was kostet der Energieausweis, wer muss ihn haben und wer darf ihn ausstellen? Mehr dazu lesen Sie in unserem Text.
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