Schlagwort: Reinigung

Arbeitszimmer

Seit 2007 erkennt das Finanzamt einen beruflich genutzten Raum nur noch unter sehr strengen Bedingungen als häusliches Arbeitszimmer an: Der private Raum muss der Mittelpunkt der gesamten beruflichen und betrieblichen Tätigkeit sein.
Wenn der Schwerpunkt der beruflichen Betätigung im häuslichen Arbeitszimmer liegt, kann das Arbeitszimmer zu 100 Prozent abzugsfähig sein. Somit sind die Miet-, Reinigungs- und anderen anfallenden Kosten als Betriebs- oder Werbungskosten ab 2007 voll absetzbar. Die Begrenzung von 1.250 Euro wurde vom Gesetzgeber fallengelassen.

Welche Mietnebenkosten gibt es?

Zu den Nebenkosten gehören unter anderem: Wasser, Heizung und Warmwasser, Müllabfuhr
Grundsteuer sowie die Kosten für den Hausmeister, Schneebeseitigung, Hausreinigung und weitere mögliche Kosten, die der Hausbesitzer auf den Mieter umlegen darf.
Zu diesen Betriebskosten kommen noch die individuellen Ausgaben für Strom und Gas, die meist separat abgerechnet werden. Wird eine Wohnung beispielsweise mit Strom beheizt, sind die Heizkosten nicht in den Nebenkosten enthalten.