Keine Reinigung des Büros durch Mitarbeiter

In Zeiten der Wirtschaftskrise sparen Arbeitgeber wo sie nur können. Ein Arbeitgeber ging so weit, dass er die Reinigungsfirma nur noch die Toiletten reinigen ließ.
Die übrigen Büroräume sollten durch die Mitarbeiter gesaugt und gewischt werden. Auch das unliebsame Müll herausbringen sollte durch die Mitarbeiter erledigt werden. Das kann doch nicht sein, meinte ein Mitarbeiter und reichte Klage gegen die Firma ein. Die zuständigen Richter machten deutlich, dass es sich bei der Weigerung, die Büroräume säubern zu lassen, um einen Verstoß gegen die öffentlich-rechtlichen Arbeitsschutzvorschriften des Arbeitgebers handele. Die Angestellten haben einen Anspruch auf angemessene Hygienebedingungen. Im konkreten Fall wurde das Büro seit über einem Jahr nicht mehr gereinigt, so dass die Möglichkeit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung nahe liege, erläutern ARAG Experten (LAG Rheinland-Pfalz 9 Sa 427/08).
(Pressemitteilung der ARAG)

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