Schlagwort: Betriebskosten

Viel Unsicherheit beim Abschluss neuer Mietverträge

Wenn Mieter eine neue Wohnung anmieten wird ihnen häufig ein 10-, 16- oder 20-seitiger Formularmietvertrag vorgelegt, dessen Inhalte viele Mieter nur schwer überblicken können. Es macht die Sache nicht leichter, dass die meisten dieser Vertragsformulare von wohnungswirtschaftlichen Verbänden oder großen Wohnungsbaugesellschaften herausgegeben werden, die deren Inhalte vorrangig an ihren eigenen Interessen ausgerichtet haben. Um sich in diesem Dschungel zurecht zu finden geben die Mietervereine Schleswig-Holstein folgende Hinweise und Empfehlungen ab:
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Nebenkostenabrechnung 2009 muss bis Ende 2010 beim Mieter sein

Die Frist endet Silvester. Bis zum 31. Dezember 2010 muss die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2009 dem Mieter vorliegen, wenn – wie üblich – das Kalenderjahr als Abrechnungszeitraum festgelegt ist. Darauf weisen jetzt ARAG Experten hin.
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Umzug: Tipps zu Versicherungen und Steuern

Umzug: Tipps zu Versicherungen und Steuern Endlich ist er da! Der Frühling ist nicht nur eine beliebte Jahreszeit für den Frühjahrsputz sondern auch für einen Wohnungswechsel. Wenn nur der lästige Umzug nicht wäre. Wie Sie gut versichert in die neue Wohnung kommen und beim Umzug auch noch sparen, lesen Sie in diesem Text.
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Deutscher Mieterbund: Alle Betriebskostenarten im Überblick

Nach der Betriebskostenverordnung dürfen – soweit im Mietvertrag wirksam vereinbart – nachfolgende Kosten in tatsächlich angefallener Höhe abgerechnet werden. Die hier genannten Vergleichswerte des aktuellen Betriebskostenspiegels sind Angaben pro Quadratmeter und Monat aus dem Abrechnungsjahr 2008.
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Welche Mietnebenkosten gibt es?

Zu den Nebenkosten gehören unter anderem: Wasser, Heizung und Warmwasser, Müllabfuhr
Grundsteuer sowie die Kosten für den Hausmeister, Schneebeseitigung, Hausreinigung und weitere mögliche Kosten, die der Hausbesitzer auf den Mieter umlegen darf.
Zu diesen Betriebskosten kommen noch die individuellen Ausgaben für Strom und Gas, die meist separat abgerechnet werden. Wird eine Wohnung beispielsweise mit Strom beheizt, sind die Heizkosten nicht in den Nebenkosten enthalten.

Welche Nebenkosten muss der Mieter zahlen?

„500 Euro Kaltmiete“, „Miete zzgl. Nebenkosten“ – in Wohnungsanzeigen finden sich die unterschiedlichsten Bezeichnungen für Miete und Nebenkosten. Nicht jedem Wohnungssuchenden ist klar, welche Beträge für welche Aufwendungen sich dahinter verbergen und ob der Vermieter sie in der Nebenkostenabrechnung seinen Mietern weiterberechnen darf.
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