Schlagwort: Mieterbund

Nur jeder zweite Deutsche überprüft seine Nebenkostenabrechnung

Anfang des Jahres erhalten viele Haushalte wieder ihre alljährliche Nebenkostenabrechnung. Ob diese auch korrekt ausgeführt wurde, überprüft allerdings nur jeder zweite Deutsche. Das ergab eine repräsentative Befragung von immowelt.de, eines der führenden Immobilienportale. Und so wird vor allem von Mietern viel Geld verschenkt. Laut Deutschem Mieterbund ist jede zweite Abrechnung falsch, da beispielsweise der Mieter mit Kosten belastet wird, die der Eigentümer selbst tragen müsste.
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Nebenkostenabrechnung 2009 muss bis Ende 2010 beim Mieter sein

Die Frist endet Silvester. Bis zum 31. Dezember 2010 muss die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2009 dem Mieter vorliegen, wenn – wie üblich – das Kalenderjahr als Abrechnungszeitraum festgelegt ist. Darauf weisen jetzt ARAG Experten hin.
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Mieterbund: Vermieter darf Mieterwohnung nicht eigenmächtig räumen

Der Vermieter darf natürlich nicht eigenmächtig die Wohnung des Mieters räumen. Das sind Wildwestmethoden. Deshalb ist es konsequent, wenn Vermieter, die unberechtigt zur Selbsthilfe greifen, zum Schadensersatz verpflichtet werden“, kommentierte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, das heutige Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 45/09).

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Mieterbund kritisiert geplante Änderungen im Mietrecht

„Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und FDP enthält auf den ersten Blick Licht, viel Schatten und zahlreiche nebulöse Vorschläge bzw. noch zu konkretisierende Absichtserklärungen“, kommentierte der Präsident des Deutschen Mieterbundes (DMB), Dr. Franz-Georg Rips, die Vereinbarungen der neuen Bundesregierung auf einer Pressekonferenz der Mieterorganisation in Berlin.
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Verbraucherrechte durch BGH gestärkt

„Gasversorger dürfen nicht machen, was sie wollen. Preisänderungsklauseln in Sonderverträgen mit Haushaltskunden sind weder Einbahnstraßen nur für Preiserhöhungen, noch erlauben sie jedwede beliebige Anhebung der Gaspreise. Die beiden heutigen Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 225/07 und BGH VIII ZR 56/08) sind richtig und konsequent und stärken die Verbraucherrechte“, erklärte der Präsident des Deutschen Mieterbundes (DMB), Dr. Franz-Georg Rips, in einer ersten Stellungnahme.
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Terrassen- und Balkonflächen zählen zwischen 25 – 50 Prozent zur Miete

„Der BGH hat die jahrzehntealte Streitfrage, wie die Flächen von Terrassen und Balkonen bei der Berechnung der Wohnfläche anzusetzen sind, weitgehend offen gelassen. Für unzählige Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern um Mieterhöhungen, Betriebskostenabrechnungen oder Wohnungsmängel und Mietminderungen besteht nach wie vor keine Rechtssicherheit, wie die entscheidende Vorfrage nach der korrekten Wohnungsgröße zu beantworten ist,“ kommentierte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB) Lukas Siebenkotten die heutige Entscheidung des Bundesgerichtshofs (VIII ZR 86/08).
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