Nur angemessene Betriebskosten dürfen vom Vermieter abgerechnet werden

Urteil: Der Vermieter darf Nebenkosten nur nach dem Gebot der Wirtschaftlichkeit abrechnen. Überhöhte Kosten muss der Mieter nicht zahlen, berichtet Immowelt.de, eines der führenden Immobilienportale.
Mieter müssen zwar die Betriebkosten für ihre Wohnung tragen, sofern dies im Mietvertrag vereinbart wurde. Sind jedoch einzelne Kostenpositionen deutlich höher als ortsübliche Vergleichskosten, so kann der Mieter die Zahlung verweigern, entschied nach Angaben des Immobilienportals Immowelt.de das Amtsgericht Köln (Az.: 203 C 74/08). Im verhandelten Fall fielen für die Position Gebäudereinigung 36 Cent, für die Position Aufzugswartung 31 Cent pro Monat und Quadratmeter an. Dies sei deutlich höher als in vergleichbaren Wohnanlagen, beklagte sich der Mieter – und bekam vor Gericht Recht. Als Anhaltspunkt für angemessene Kosten zogen die Richter den Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbundes heran, berichtet Immowelt.de. Dieser weise als Obergrenze Kosten von 23 Cent (Reinigung) und 19 Cent (Aufzugswartung) pro Quadratmeter und Monat aus. Zwar könne der Betriebskostenspiegel des Mieterbundes nur begrenzt als Maßstab herangezogen werden, dennoch kamen die Richter zu dem Schluss, dass die vom Vermieter abgerechneten Beträge nicht mehr ortsüblich und angemessen seien. Alle dem Gericht bekannten Vergleichswerte würden nicht nur geringfügig, sondern deutlich überschritten. Deshalb kann der Vermieter von seinem Mieter nicht diese überhöhten Kosten fordern. Über Immowelt.de: Die Immowelt AG ist der führende IT-Komplettanbieter für die Immobilienwirtschaft. Wir betreiben mit Immowelt.de eines der erfolgreichsten Immobilienportale am Markt und überzeugen mit 58 Millionen Exposé-Aufrufen und 960.000 Immobilienangeboten im Monat. Unsere Datensicherheit ist TÜV-zertifiziert und die hervorragende Benutzerfreundlichkeit durch neutrale Umfragen bestätigt. Dank eines starken Medien-Netzwerks erscheinen unsere Immobilieninserate zusätzlich auf über 50 Zeitungsportalen. Unsere Softwareprodukte Makler 2000, estatePro und Immowelt i-Tool gehören zu den führenden Lösungen in der Immobilienbranche und erleichtern vielen Tausend Benutzern das tägliche Arbeiten. Abgerundet wird unser Angebot durch das Fach-Portal Bauen.de und das Ferienwohnungs-Portal Fewoanzeigen.de.
(Pressemitteilung Immowelt)

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