Ja, ein Freistellungsauftrag ist wichtig. Dann können Sie bis zu 801 Euro pro Jahr steuerfrei an Zinsen erhalten (1.602 Euro bei Verheirateten).
Ansonsten wird die Abgeltungssteuer direkt von der Bank an das Finanzamt weitergeleitet.
Seit 2009 gilt die Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent plus Soli-Zuschlag und eventuell Kirchensteuer. Vergessen Sie daher bei der Einrichtung Ihres Kontos nicht den Freistellungsauftrag. Er kann meist praktisch von den Internetseiten der Bank heruntergeladen werden.