Steuerbescheid: Abheften oder Einspruch einlegen

Einspruch gegen den Steuerbescheid – So geht´s!

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Mit dem Einspruchsschreiben beantragt man das "Ruhen des Verfahrens". Dafür gibt man im Einspruchschreiben das entsprechende Aktenzeichen, die Nummer unter den das Gerichtsverfahren läuft, an. Ein Muster eines Einspruches können Sie in unserem Download-Bereich kostenlos downloaden.

Mit welchen Steuerfragen sich die Gerichte derzeit auseinandersetzen, erfährt man auf der Internetseite des Bundesfinanzhofes .
Einige Beispiele für anhängige Verfahren bei denen sich ein Einspruch lohnen kann:

Aufwendungen für das Erststudium

Aufwendungen für ein berufsbegleitendes Erststudium an der Fachhochschule sind seit 2004 nicht mehr unbegrenzt als Werbungskosten abziehbar. Sollte die Regelung von den Richtern gekippt werden, profitieren man mit einem Einspruch und dem dazugehörigen BFG-Aktzeichen VI R 49/07.

Aufwendungen beim doppelten Haushalt

In diesem Musterprozess geht es darum, ob ein Arbeitnehmer die Kosten für einen doppelten Haushalt absetzen darf, wenn er vom Wohnort des Arbeitsplatzes wegzieht. VI R 31/08.

Belege bei Handwerkerleistungen

Wer seinen Handwerker mit Bargeld bezahlt, kann diesen Betrag nicht von der Steuer absetzen. Verstößt diese Regelung gegen die Verfassung? VI R 30/08.

Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer

Ist die Steueränderung aus dem Jahr 2007 bezüglich der Begrenzung der abziehbaren Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer rechtens? Derzeit können Aufwendungen für ein Arbeitsmittel nur steuerlich abgesetzt werden, wenn das Arbeitszimmer der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit ist. VI R 13/09.

Kosten für eine berufliche und private Reise

Hier geht es um die Frage, ob man als Arbeitnehmer die Kosten für eine Reise beim Finanzamt absetzen darf, wenn die Reise berufliche und private Gründe hat. VI R94/01.

Auf der nächsten Seite zeigen wir Ihnen, was Sie bei einem Einspruch beachten müssen.

2 Kommentare zu “Steuerbescheid: Abheften oder Einspruch einlegen”:

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