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Kinderfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen – Diese Dokumente dürfen nicht fehlen!

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Wenn das Kind nicht in der elterlichen Wohnung und Gemeinde gemeldet ist.

Eine Lebensbescheinigung muss das Kind bei seiner Gemeinde beantragen. Dieser Nachweis für den Eintrag der Freibeträge darf nicht älter als drei Jahre sein. Wer die Lebensbescheinigung nicht vorlegen kann, muss sich an sein Finanzamt wenden. Dort trägt der Finanzbeamte den Kinderfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte ein. Für den Eintrag von Freibeträgen bei Kindern, die nicht in der elterlichen Wohnung und Gemeinde gemeldet sind, verlangt der Mitarbeiter des Bürgeramtes auch den Pass, die Lohnsteuerkarte und eine Abstammungsurkunde des Kindes.


Folgende Unterlagen benötigen Sie auf dem Bürgeramt:

Wenn das Kind im Ausland lebt

Den Freibetrag für das im Ausland lebende Kind trägt nicht das Bürgeramt ein sondern das Finanzamt. Neben dem Personalausweis oder Reisepass verlangt der Finanzbeamte die Lohnsteuerkarte und die Abstammungsurkunde. Das Finanzamt verlangt in diesem Fall auch keine Lebensbescheinigung. Linktipps: Kindergeld-Rechner und Fragen zum Thema Kindergeld? Hier finden Sie die Antworten.


Folgende Unterlagen benötigen Sie:

Wenn das Kind bereits das 18. Lebensjahr vollendet hat

Wer für sein volljähriges Kind einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen will, geht mit seinen Unterlagen zu seinem Finanzamt. Der gültige Personalausweis oder Reisepass und die Abstammungsurkunde sollten in diesem Fall nicht fehlen.


Folgende Unterlagen benötigen Sie:

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