Wer in einen Banksparplan einzahlt, weiß ungefähr, welche Erträge zu erwarten sind. Diesen Vorteil bieten Fondssparpläne nicht. Hier beruhen alle Renditeangaben auf Beispielrechnungen – und die sind völlig unverbindlich. Garantiert ist allenfalls die Auszahlung der eingezahlten Beiträge, die bei allen Riester-Produkten Bedingung ist.
Mit großer Sicherheit können Fondssparpläne also nicht punkten, dafür aber mit besseren Renditechancen. Wie gut diese im Einzelnen sind, hängt vor allem davon ab, in welche Investmentfonds die Fondsgesellschaft das Geld der Sparer anlegt. Zur Auswahl stehen Aktien-, Renten-, Immobilien- und Geldmarktfonds. Angebote mit hohem Aktienfondsanteil richten sich besonders an jüngere Anleger. Diesen bleibt bis zum Rentenbeginn genug Zeit, Kursschwankungen „auszusitzen“.
Bei kurzen Laufzeiten oder vorzeitiger Kündigung können vorübergehende Börsentiefs jedoch renditeschädigend wirken. Kalkuliert man dagegen langfristig, können Fondsgewinne rechtzeitig vor Rentenbeginn gesichert werden. Fondssparpläne sind verwaltungsaufwändig, deshalb wird eine Gebühr von bis zu 15 Euro pro Jahr berechnet. Beim Fondskauf kommt ein Ausgabeaufschlag von etwa fünf Prozent hinzu.
Schlagwort: Auszahlung
Welche Voraussetzungen gelten für zertifizierte Verträge?
Für die Zertifizierung gelten folgende Voraussetzungen:
Rentenbeginn: Die Auszahlung darf frühestens mit dem 60. Geburtstag beziehungsweise mit der gesetzlichen Rente beginnen.
Auszahlung: Die Auszahlung muss als gleichbleibende oder steigende Rente erfolgen, bei Neuverträgen ist auch ein Einmalbetrag von bis zu 30 Prozent möglich. Ab 85 Jahren muss eine lebenslange Rentengarantie bestehen.
Beitragsgarantie: Zu Beginn der Rentenphase müssen mindestens die eingezahlten Beiträge plus Zulagen zur Verfügung stehen.
Verteilung der Kosten: Bei Verträgen, die ab 2005 abgeschlossen wurden, müssen die Abschlusskosten auf mindestens fünf Jahre gleichmäßig verteilt sein. Bei älteren Verträgen gilt ein Limit von zehn Jahren.
Keine Übertragbarkeit: Ein Riester-Vertrag kann weder abgetreten noch auf andere übertragen werden.
Sicherheit: Das angesparte Kapital darf weder gepfändet noch beliehen werden.
Transparenz: Anbieter müssen die Sparer jährlich über die einbehaltenen Abschluss-, Vertriebs- und Verwaltungskosten informieren. Auch bei einem Vertragswechsel müssen die damit verbundenen Kosten offengelegt werden.
Unisex-Tarife: Frauen und Männer zahlen bei neu abgeschlossenen Verträgen den gleichen Beitrag.
Wann und woher erhalte ich die Zulagen?
Zuständig für die Auszahlung der Zulagen ist die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA), die ihren Dienstsitz in Brandenburg an der Havel hat. Hat der Sparer seinen Zulagen- oder Dauerzulagenantrag ausgefüllt, können die Zulagen direkt an den Anbieter seines Riester-Vertrages gezahlt werden, der sie dem entsprechenden Konto gutschreibt. Die Auszahlung der Zulagen erfolgt vierteljährlich zu festen Terminen.
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