Schlagwort: Auszahlung

Was ist Wohn-Riester?

Auch beim Wohn-Riester werden die Zulagen vom Staat und die Eigenbeiträge genutzt, um ein Haus zu bauen, eine Wohnung zu kaufen oder ein Wohnobjekt zu entschulden. Vorausgesetzt, es handelt sich um eine selbst genutzte Immobilie. Hintergrund des Wohn-Riester-Modells ist, dass Wohneigentum als Altersvorsorge genauso gefördert werden soll wie andere Arten der privaten Altersvorsorge.

Auch bei der Eigenheimrente wird wie bei der herkömmlichen Riester-Rente die nachgelagerte Besteuerung angewandt: Die Beiträge bleiben steuerfrei, erst die Rente selbst muss man versteuern – mit seinem persönlichen Steuersatz.
Und da wird es ein bisschen kompliziert bei Wohn-Riester: Die Beiträge und Zulagen sollen inklusive angenommener Zinsen von zwei Prozent auf einem imaginären „Wohnförderkonto“ verbucht werden. Auf das Konto kann man jedoch nicht zugreifen, denn das dort erfasste Guthaben wird ja in die Immobilienförderung gesteckt und existiert im Prinzip gar nicht mehr.

Zu Beginn der „Auszahlungsphase“ also wenn die anderen – „normalen“ – Riester-Sparer ihre Rente bekommen und diese Einnahme versteuern müssen, erhält auch der Wohnriester-Sparer einen Bescheid über seine Steuerschuld, die sich auf dem imaginären Konto in den vergangenen Jahren angesammelt hat.
Dann hat der Eigenheim-Rentner die Wahl: Alles auf einmal versteuern, zur Belohnung bekommt er einen Rabatt von 30 Prozent. Oder die Besteuerung peu á peu: Hierbei kann er über einen Zeitraum bis zu 23 Jahren wie jeder, der eine regelmäßige Riester-Rente bezieht, seine Steuerschuld in Raten begleichen. Auch hier richtet sich der Steuersatz nach dem gesamten Einkommen des Rentners.
Noch ein Knackpunkt: Durch die neue Riester-Förderung ist man an ein Wohneigentum gebunden. Denn wer vor dem Ablauf von 10 Jahren wieder verkauft, muss die Fördersumme in eine neue Immobilie investieren, ansonsten muss er die staatliche Förderung zurückzahlen. Für Immobilienbesitzer, die den Steuerrabatt von 30 Prozent nutzen, gilt eine Haltefrist von 20 Jahren.

Im Test: Das 0-Euro-Konto der Commerzbank

Bereits seit Dezember 2006 gibt es das 0-Euro-Konto der Commerzbank. Bei der Einführung pries die Bank sich "als erste große Filialbank" mit einem kostenlosen Girokonto. Doch mit diesem Angebot war die Commerzbank auch damals schon nicht allein. Immer mehr Banken bieten gebührenfreie Girokonten an. Um dennoch Kunden zu gewinnen, bietet die Commerzbank Neukunden bei Konto-Eröffnung 50 Euro Startguthaben. Ob das Konto sonst hält, was es verspricht, erfahren Sie in unserem Test.
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Steigende Auszahlungsbeträge bei der Riesterförderung

Die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) zahlt zum heutigen Zahltermin rund 866 Millionen Euro an Zulagen zur Riesterrente an rund 4,5 Millionen Sparer aus. Das ist die höchste Auszahlungssumme, die bislang an einem Zahlungstermin überwiesen wurde, teilt die Deutsche Rentenversicherung Bund mit.
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Fondsgebundene Rentenversicherung: VorsorgeKonzept-Plus der R+V Lebensversicherung

Die R+V Lebensversicherung AG hat zum 1. April 2008 das neue R+V-VorsorgeKonzept-Plus auf den Markt gebracht. Die fondsgebundene Rentenversicherung verbindet die Vorteile einer privaten Rentenversicherung mit den Ertragschancen eines Fondssparplans.
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Welche Versicherungssumme sollte ich wählen?

Mit der Versicherungssumme, auch Deckungssumme genannt, ist die Summe gemeint, die in einem Schadensfall maximal zur Auszahlung kommt. Diese Summe sollte mindestens 3 Millionen besser aber 5 Millionen Euro Personen- und Sachschäden betragen.

Die Versicherungen bieten heute in der Regel Tarife mit Deckungssummen von 5 bzw. 10 Millionen Euro angeboten. Es gibt aber auch Tarife, die gar keine Begrenzung aufweisen.

Wann und wie oft werden meine Kontoauszüge zugestellt?

Die Banken versenden ihre Kontoauszüge entweder monatlich, am Quartalsende oder jährlich. Manche versenden auch, sobald eine Kontobewegung, also eine Ein- oder Auszahlung, stattgefunden hat. Manche Banken verlangen Postversand-Gebühren. Eine kostenfreie Alternative ist daher oft der Versand von Kontoauszügen per E-Mail. Richten Sie sich eine Erinnerungsmail ein, damit Sie sehen, wenn Sie einen Kontoauszug bekommen haben.

comdirect bank bietet zwei Sal.Oppenheim Protect-Multi-Bonus-Cap-Zertifikate an

Die comdirect bank bietet ihren Anlegern ab sofort zwei Sal. Oppenheim Protect-Multi-Bonus-Cap-Zertifikate (WKN SEL7MB / SEL7MC) ohne Ausgabeaufschlag an. Der reguläre Ausgabeaufschlag beträgt ein Prozent. Der Vorteil: Bei einer Anlagesumme von beispielsweise 5.000 Euro ergibt sich eine Ersparnis von 50 Euro.
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Welche Kündigungsfristen muss ich bei einer Umschuldung beachten?

Nach Paragraph 489 BGB gilt bei Darlehen mit variabler Zinsvereinbarung eine dreimonatige Kündigungsfrist. Bei Krediten mit festem Zins ist ein Wechsel ist nur möglich, wenn die Zinsbindung endet. Zudem gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat. Bei Darlehensverträgen, die mehr als 10 Jahre festgeschrieben sind, gilt ein Sonderkündigungsrecht. Sind mehr als zehn Jahre seit der Darlehensauszahlung vergangen, können Sie mit einer sechsmonatigen Frist kündigen. Eine Kündigung zu festgelegten Terminen kostet nichts. Prüfen Sie Ihre Kündigungsfrist nochmals in Ihrem Vertrag.

Die Euro-Überweisung kommt!

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Eine gemeinsame Währung besitzt Europa schon. Doch beim bargeldlosen Zahlungsverkehr sind die Systeme der Euroländer bis heute unterschiedlich. Das wird sich nun ändern mit dem einheitlichen europäischen Zahlungsraum SEPA. Ab Februar 2008 gelten die internationale Kontonummer (IBAN) und die internationale Bankleitzahl (BIC). Das stärkt auch die Verbraucherrechte.


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