Seit Mitte Juli 2013 gibt es hierzulande mit dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) ein neues Gesetzeswerk, welches unter anderem auch einige wichtige Auswirkungen auf geschlossene Fonds hat. In dieses Gesetzbuch integriert ist auch das AIFM-Umsetzungsgesetz, welches sich in besonderem Umfang auf die Geschäftstätigkeit geschlossener Fonds auswirkt. In erster Linie gibt es Neuerungen, was die Auflegung von geschlossenen Fonds und deren anschließender Geschäftstätigkeit angeht. Insgesamt betrachtet sind die Vorschriften strenger geworden und es findet zukünftig eine Regulierung der geschlossenen Fonds statt. Bis zum Inkrafttreten des Gesetzes war es hierzulande nämlich so, dass die weitaus meisten geschlossenen Fonds ihre Geschäftstätigkeit ohne Regulierung ausführen konnten.
Überwachung schafft mehr Sicherheit für Anleger
Eine wesentliche Auswirkung des AIFM-Umsetzungsgesetzes ist, dass in Zukunft eine organisierte Überwachung geschlossener Fonds stattfinden soll. Dies soll vor allem dazu führen, dass die geschlossenen Fonds sicherer werden bzw. der Anleger nicht nur von mehr Sicherheit, sondern darüber hinaus auch von einer höheren Transparenz ausgehen kann. Ein wichtiger Bestandteil des Gesetzes ist daher, dass geschlossene Fonds ab sofort bei der BaFin eine Zulassung beantragen müssen, bevor sie ihren Geschäftsbetrieb aufnehmen dürfen. Bei dieser Zulassung handelt es sich nicht nur um einen „Pro forma Akt“, sondern die Zulassung wird nur dann erteilt, falls die Gesellschafter des Fonds sowohl ihre fachliche Qualifikation als auch ihre Zuverlässigkeit nachweisen können. Eine weitere Auswirkung des Gesetzes ist, dass die Fremdkapitalquote der zugelassenen geschlossenen Fonds nur noch höchstens 60 Prozent betragen darf. Eine wichtige Änderung besteht ferner darin, dass mindestens 75 Prozent aller Inhaber der Anteile zustimmen müssen, falls der geschlossene Fonds die geltenden Anlagebedingungen ändern möchte.
AIFM beinhaltet noch weitere Maßgaben
Nicht nur in Euro geführte geschlossene Fonds, sondern auch sogenannte Fremdwährungsfonds sind von den Neuerungen betroffen. Derartige Fremdwährungsfonds werden nämlich nur noch dann zugelassen, falls die Fonds in der Praxis auch wirklich in dieser Fremdwährung geführt werden. Falls dies nicht so sein sollte, besteht eine weitere Maßgabe darin, dass Währungsrisiken nur noch maximal 30 Prozent des Gesamtwertes des jeweiligen Fonds ausmachen dürfen. Eine für alle geschlossenen Fonds geltende Änderung ist ferner, dass die vorhandenen Vermögenswerte von einem unabhängigen Experten bewertet werden müssen. Falls das Vermögen den Wert von 50 Millionen Euro übersteigt, müssen es sogar zwei Experten sein, die die Bewertung voneinander unabhängig durchführen. Zudem besteht eine wichtige Vorgabe des Gesetzes darin, dass für geschlossene Fonds die typische Prospekthaftung gilt.
Tim Schieferstein ist der Geschäftsführer bei Fondsvermittlung24.de Geschlossene Beteiligungen GmbH und steht den Lesern bei Fragen gerne zur Verfügung.