Schlagwort: Beipackzettel

Beipackzettel fasst wichtige Informationen zu aktuell angebotenen Anlageprodukten prägnant zusammen

Die DAB bank ergänzt ab sofort ihr Informationsangebot um ein Produktinformationsblatt – im Markt auch als „Beipackzettel“ bekannt. Dabei folgt sie in der inhaltlichen Gestaltung dieses Blattes den Empfehlungen des Bundesministeriums für Verbraucherschutz. In zehn Rubriken sind die wichtigsten Informationen über ein Anlageprodukt einfach, prägnant und übersichtlich zusammengestellt: von einer allgemeinen Produktbeschreibung über die Rendite bis hin zu Angaben zu Kosten und Verfügbarkeit.
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Privatanleger begrüßen Produktinformationsblätter für Anlageprodukte

Die Mehrheit der deutschen Privatanleger begrüßt die Produktinformationsblätter für Anlageprodukte, im Markt auch als „Beipackzettel“ bezeichnet: In einer repräsentativen Studie im Auftrag der Deutschen Bank waren 80 Prozent der Befragten der Meinung, die Produktinformationsblätter sorgen für mehr Transparenz. Knapp drei Viertel der Befragten gaben an, die Produktinformationsblätter helfen ihnen, Anlageentscheidungen gut informiert zu treffen. Die große Mehrheit – 89 Prozent – ist der Meinung, dass alle Banken solche Produktinformationsblätter anbieten sollten.
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Beipackzettel: Verbraucherzentralen fordern klare gesetzliche Standards zur Produktinformation

Vergleichbarkeit und Übersichtlichkeit bei Finanzprodukten sind mit freiwilligen Lösungen nicht zu erreichen. So lautet das ernüchternde Fazit der Verbraucherzentralen und des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) nach einer Analyse verschiedener Produktinformationsblätter. Die Stichprobe umfasste 12 Informationsblätter von acht Anbietern. Sie kommt zum Ergebnis, dass ein Vergleich der Produkte nach wie vor nicht möglich ist. „Es ist höchste Zeit für klare gesetzliche Standards“, sagt Gerd Billen, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbandes.
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Unübersichtliche Beipackzettel beeinträchtigen Arzneimitteltherapie

Medikamentenbeipackzettel sind für Laien oft unverständlich. Schwer lesbare und zu klein gedruckte Texte bergen nach Auffassung der Betriebskrankenkasse (BKK) Dr. Oetker ein hohes Verbraucherrisiko. Falsche Dosierungen, nicht beachtete Wechselwirkungen oder unsachgemäße Lagerung beeinträchtigen den Therapieerfolg.
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