Beipackzettel: Verbraucherzentralen fordern klare gesetzliche Standards zur Produktinformation

Vergleichbarkeit und Übersichtlichkeit bei Finanzprodukten sind mit freiwilligen Lösungen nicht zu erreichen. So lautet das ernüchternde Fazit der Verbraucherzentralen und des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) nach einer Analyse verschiedener Produktinformationsblätter. Die Stichprobe umfasste 12 Informationsblätter von acht Anbietern. Sie kommt zum Ergebnis, dass ein Vergleich der Produkte nach wie vor nicht möglich ist. „Es ist höchste Zeit für klare gesetzliche Standards“, sagt Gerd Billen, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbandes.

Im Juli 2009 hatte Bundesministerin Aigner einen Vorschlag für ein Produktinformationsblatt zur Verwendung im Bereich der Geldanlagen veröffentlicht. Dieser sollte die Finanzbranche animieren, auf freiwilliger Basis für mehr Vergleichbarkeit und Verständlichkeit bezüglicher ihrer Produkte zu sorgen. Dieser Versuch ist zehn Monate später als gescheitert zu betrachten, wie die aktuelle Analyse der Verbraucherzentralen zeigt. Sie kommt zu folgenden Ergebnissen:

* Ein Vergleich der Produkte ist trotz Informationsblätter nicht möglich.

* Die Produktinformationen sind meist mit verkaufsfördernden Informationen vermischt.

* Positive Informationen werden oft breit dargestellt, während negative Informationen eher kürzer ausfallen und (Risiken, Kosten) zuletzt genannt werden.

* Die Angaben sind häufig nicht verständlich, insbesondere bei komplexeren Produkten.

* Es werden unterschiedliche Begriffe für gleiche Informationen verwendet.

Die Untersuchung untermauert die Notwendigkeit einer Standardisierung der Produktinformation. Zwar sehen die vom Bundesfinanzministerium (BMF) geplanten Neuregelungen zum Anlegerschutz ein verbindliches Produktinformationsblatt vor. Für dessen Form und Inhalt ist jedoch nur ein sehr grober Rahmen vorgesehen, der – ähnlich wie bei den Beratungsprotokollen – von den Anbietern unterschiedlich umgesetzt werden wird.

„Um Verständlichkeit und Vergleichbarkeit sicherzustellen, muss ein einheitlicher Standard vorgegeben werden“, so Billen. Zudem müsse durch Kontrollinstanzen auch sichergestellt werden, dass die Vorgaben am Ende tatsächlich eingehalten werden.
Pressemitteilung der VZBV

Schreibe einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.
* Pflichtfelder

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.