Schlagwort: vzbv

Weniger Abzocke im Internet und via Smartphone

Weniger Abzocke im Internet und via Smartphone – das verspricht sich der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) vom neuen Gesetzesentwurf gegen Kostenfallen im Internet. Anbieter müssen noch deutlicher über den Gesamtpreis einer Ware oder Dienstleistung informieren. Verträge werden nur dann zustande kommen, wenn Verbraucher per Klick bestätigen, dass sie die Preisangabe zur Kenntnis genommen haben (Button-Lösung). Im Zweifel müssen die Unternehmen beweisen, dass ein Vertrag rechtsgültig zustande gekommen ist. „Die Plage des Unterjubelns von Verträgen sollte damit endlich eingedämmt werden können“, sagt vzbv-Rechtsexpertin Jutta Gurkmann.
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Bafin muss Finanzvermittlern auf die Finger schauen

Eine zentrale Aufsicht aller Finanzvermittler durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Am Mittwoch findet im Finanzausschuss des Bundestages eine Verbändeanhörung zur Regulierung des Finanzvertriebs statt. Nach dem Regierungsentwurf sollen für einen Teil der Vermittler die lokalen Gewerbeämter zuständig sein. Der vzbv hält dies für ineffektiv. „Die zuständige Behörde muss personell und strukturell für diese Aufgabe gerüstet sein. Bei den Gewerbeämtern ist das nicht der Fall“, kritisiert Vorstand Gerd Billen.
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Bauverträge: Aktuelles Tchibo-Angebot überzeugt nicht

Intransparente Angebote und fehlende Rechtssicherheit am Bau müssen ein Ende haben. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger auf, bestehende Rechtslücken im Baubereich endlich zu schießen. Aktueller Beleg ist ein von Tchibo angepriesenes Energie-Konzepthaus ab 169.900 Euro. vzbv und Stiftung Warentest haben das „Schnäppchen“ von der Verbraucherzentrale Bremen unter die Lupe nehmen lassen. Das Ergebnis: Auch dieser Bauvertrag enthält zahlreiche intransparente, für Bauherren nachteilige Klauseln
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Verbraucherzentrale leitete Verfahren gegen „Verbraucherschutzzentrale“ und „Verbraucherzentrale für Muslime“ ein

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnt vor Firmen, die den falschen Eindruck erwecken, es handele sich bei ihnen um die Verbraucherzentrale. Diese Trittbrettfahrer nutzen den bekannten Namen, um damit Geld zu verdienen. Gegen zwei Firmen hat der vzbv juristische Schritte eingeleitet.
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EC-Karten: Verbraucher müssen der Speicherung ihrer Zahlungsdaten widersprechen können

Als Verstoß gegen das Datenschutzrecht kritisiert der Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) die Praxis von EC-Netzbetreibern zur Speicherung von Kundendaten. Er fordert die Branche auf, die Verfahren den rechtlichen Vorgaben entsprechend zu gestalten. „Es geht hier um sensible Daten. Verbraucher müssen die Möglichkeit zum Widerspruch haben“, fordert Vorstand Gerd Billen. Auch der Handel sei in der Pflicht, dafür Sorge zu tragen, dass sich ihre Dienstleister an Recht und Gesetz halten.
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Verbraucherzentrale: Laufzeitverlängerung schädigt Wettbewerb

Eine Verlängerung der Laufzeiten von Kernkraftwerken würde sich negativ auf den Wettbewerb auswirken. Darin sind sich der Bundesverband Neuer Energieanbieter (bne) und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) einig. Die jüngst in der Presse zu lesenden Hinweise auf einen Branchenkonsens zugunsten längerer KKW-Laufzeiten sind absurd: Alle vorliegenden wissenschaftlichen Gutachten gehen davon aus, dass eine Laufzeitverlängerung den Wettbewerb auf dem Erzeugermarkt stark beschädigt.
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Verbraucherschutzindex: Rheinland-Pfalz, NRW und Hamburg vorne

Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Hamburg heißen die Spitzenreiter der Neuauflage des Verbraucherschutzindex‘ der Bundesländer. Mit der Erhebung untersucht der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) alle zwei Jahre, wie es um den Verbraucherschutz in den Ländern bestellt ist. „Verbraucherpolitik ist als eigenständiges Politikfeld in den Bundesländern angekommen“, bilanziert vzbv-Vorstand Gerd Billen. Doch bei aller Freude über die Verbesserungen, besteht nach wie vor kein Grund zur Euphorie.

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Beipackzettel: Verbraucherzentralen fordern klare gesetzliche Standards zur Produktinformation

Vergleichbarkeit und Übersichtlichkeit bei Finanzprodukten sind mit freiwilligen Lösungen nicht zu erreichen. So lautet das ernüchternde Fazit der Verbraucherzentralen und des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) nach einer Analyse verschiedener Produktinformationsblätter. Die Stichprobe umfasste 12 Informationsblätter von acht Anbietern. Sie kommt zum Ergebnis, dass ein Vergleich der Produkte nach wie vor nicht möglich ist. „Es ist höchste Zeit für klare gesetzliche Standards“, sagt Gerd Billen, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbandes.
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Intelligente Stromzähler: Kosten-Nutzen-Verhältnis überzeugt Verbraucher nicht

Die derzeitigen Angebote von intelligenten Stromzählern überzeugen die Verbraucher nicht. Dies ist das Ergebnis einer umfassenden forsa-Studie im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv). Die Befragten stehen der technischen Neuerung zwar grundsätzlich positiv gegenüber. Doch nur vier Prozent würden für einen marktüblichen digitalen Zähler Geld ausgeben. „Verbraucher sehen zwar die Vorteile, doch das macht die Technik nicht zum Selbstläufer“, so Vorstand Gerd Billen.
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