Bafin muss Finanzvermittlern auf die Finger schauen

Eine zentrale Aufsicht aller Finanzvermittler durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Am Mittwoch findet im Finanzausschuss des Bundestages eine Verbändeanhörung zur Regulierung des Finanzvertriebs statt. Nach dem Regierungsentwurf sollen für einen Teil der Vermittler die lokalen Gewerbeämter zuständig sein. Der vzbv hält dies für ineffektiv. „Die zuständige Behörde muss personell und strukturell für diese Aufgabe gerüstet sein. Bei den Gewerbeämtern ist das nicht der Fall“, kritisiert Vorstand Gerd Billen.

Der vzbv fordert den Bundestag auf, zumindest dem Kompromissvorschlag des Bundesrates zu folgen. Dieser hatte eine Regulierung im Gewerberecht vorgeschlagen, bei der die BaFin aber für die laufende Aufsicht zuständig wäre. Der Vorteil: Die freien Finanzvermittler würden nicht durch Regelungen des Kreditwesengesetzes überfordert, etwa mit Berichtspflichten an die Bundesbank. Dies war ein Hauptgrund für die gewerberechtliche Lösung. Gleichzeitig blieben die Vermittler einer Behörde unterstellt, die auf diesem Gebiet über die nötige Erfahrung verfügt. „Es muss verhindert werden, dass Verbraucher unterschiedlich gut geschützt sind, je nachdem bei wem sie Anlageprodukte kaufen“, erklärt Billen.

Pressemitteilung des Verbraucherzentrale Bundesverbands

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