Weniger Abzocke im Internet und via Smartphone – das verspricht sich der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) vom neuen Gesetzesentwurf gegen Kostenfallen im Internet. Anbieter müssen noch deutlicher über den Gesamtpreis einer Ware oder Dienstleistung informieren. Verträge werden nur dann zustande kommen, wenn Verbraucher per Klick bestätigen, dass sie die Preisangabe zur Kenntnis genommen haben (Button-Lösung). Im Zweifel müssen die Unternehmen beweisen, dass ein Vertrag rechtsgültig zustande gekommen ist. „Die Plage des Unterjubelns von Verträgen sollte damit endlich eingedämmt werden können“, sagt vzbv-Rechtsexpertin Jutta Gurkmann.
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Schlagwort: Fallen
Kreditkarten und ihre Tücken
Verborgene Kosten können bei angeblich gratis nutzbaren Kreditkarten für böse Überraschungen sorgen. Darauf weist die Verbraucher-Community dooyoo hin. Bei vielen „Gratis“-Kreditkarten muss der Verbraucher monatlich nur einen geringen Teilbetrag der auf der Karte entstandenen Schulden zurückzahlen.
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