Schlagwort: Deutscher Rentenversicherung Bund

Deutscher Rentenversicherung Bund informiert über Ferienjobs und Sozialversicherungspflicht

Wer lediglich in den Sommerferien arbeitet, muss aus dieser Beschäftigung keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen, egal wie hoch der Verdienst ist. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin.

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Übertragung von Wertguthaben auf die Deutsche Rentenversicherung Bund möglich

Ab 1. Juli 2009 haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, bei Beendigung ihrer Beschäftigung angespartes Wertguthaben unter bestimmten Voraussetzungen auf die Deutsche Rentenversicherung zu übertragen. Grundlage ist das „Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen“ vom 21. Dezember 2008.
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