Kategorie: Helpcenter

Ist man im Urlaub versichert?

Der „mitgereister“ Hausrat ist im Rahmen der Außenversicherung versichert (max. 3 Monate – kann zwischen Versicherern abweichen), jedoch nur wenn das Hotelzimmer aufgebrochen wurde. In der Außenversicherung ist auch Raub versichert (Androhung von Gewalt gegen den Körper, unmittelbar vor Ort).

Worauf gründet sich ein Haftungsanspruch?

Ein Haftungsanspruch gründet sich auf § 823 BGB. Dort heißt es: „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“