Die Hausratversicherung kommt für den Schaden auf, wenn das Fahrrad aus einem abgeschlossenen Raum gestohlen wird. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Diebstahl am Tag oder in der Nacht geschah.
Kategorie: Helpcenter
Wann ist eine Glasversicherung sinnvoll?
Eine zusätzliche Glasversicherung zur Hausratversicherung ist sinnvoll, wenn man eine Wohnung oder eine Haus mit großflächigen Fenstern oder einen Wintergarten hat.
Springt der Versicherer bei Aufräumarbeiten ein?
Ja! Der Versicherer auch die Kosten für die Aufräumarbeiten, die durch den Abtransport von beschädigten Gegenständen entstehen.
Zahlt die Versicherung bei Schäden durch Hagel ein?
Ja. Der Versicherer kommt auch bei Schäden durch Sturm, Hagel oder Wasserrohrbrüche auf.
Bekommt man Geld, wenn Einbrecher die Wohnung verwüsten?
Ja. Wenn Einbrecher die Wohnung verwüsten kommt die Versicherung auch für den Schaden auf.
Wie viel zahlt der Versicherer im Schadensfall?
Der Versicherer zahlt im Schadensfall soviel Geld, dass man davon entweder die Gegenstände reparieren lassen oder sich etwas Gleichwertiges kaufen kann.
Gilt der Versicherungsschutz für die Zweitwohnung?
Der Versicherungsschutz einer Hausratversicherung gilt nicht für die Zweitwohnung. Durch einen gesonderten Beitragszuschlag kann man aber die Zweitwohnung versichern lassen.
Ist man im Urlaub versichert?
Der „mitgereister“ Hausrat ist im Rahmen der Außenversicherung versichert (max. 3 Monate – kann zwischen Versicherern abweichen), jedoch nur wenn das Hotelzimmer aufgebrochen wurde. In der Außenversicherung ist auch Raub versichert (Androhung von Gewalt gegen den Körper, unmittelbar vor Ort).
Was ist bei einer Hausratversicherung mitversichert?
Ob Markise, Kleidung, Lebensmittel oder Möbel – bei dieser Versicherung ist der gesamte Hausrat mitversichert.
Worauf gründet sich ein Haftungsanspruch?
Ein Haftungsanspruch gründet sich auf § 823 BGB. Dort heißt es: „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“