Schlagwort: Abschlusskosten

Betriebliche Altersvorsorge ist nicht nur Chefsache

Die gesetzliche Rente allein reicht oft nicht aus, um im Alter den gewohnten Lebensstandard zu halten. Deswegen wird die private Vorsorge immer wichtiger. Seit 2002 gibt es einen Rechtsanspruch auf betriebliche Altersvorsorge. Jeder Arbeitnehmer kann von seinem Gehalt in eine vom Arbeitgeber organisierte Altersvorsorge einzahlen. Das nennt man Entgeltumwandlung. Je nachdem, ob der Sparbeitrag aus versteuertem oder unversteuertem Einkommen gezahlt wird, spricht man von Netto- oder Bruttoentgeltumwandlung.


Weiterlesen »

Wie sorge ich mit der klassischen Rentenversicherung vor?

Der Klassiker unter den Vorsorgeprodukten ist die Rentenversicherung. Von den eingezahlten Beiträgen wird ein Teil für den Versicherungsschutz und die Verwaltungskosten abgezweigt. Der Rest wird in Anleihen oder Immobilien angelegt. Bei herkömmlichen Rentenversicherungen ist höchstens ein Aktienanteil von 30 Prozent gestattet. Der Sparanteil (Einzahlungen minus Versicherungs- und Verwaltungskosten) wird mit mindestens 2,25 Prozent verzinst. Diese Rendite ist gesetzlich garantiert, in der Regel kommt noch eine Überschussbeteiligung hinzu.
Angesichts der steigenden Lebenserwartung dürften die ausgezahlten Renten in Zukunft aber immer geringer ausfallen. Wer sich die Rentenprognosen der Versicherer ansieht, sollte deshalb darauf achten, ob die Berechnungen auf aktuellen Sterbetafeln basieren (wenn nicht, kalkuliert die Versicherung zu optimistisch).
Rentenversicherungen bieten zwar hohe Sicherheit, sind aber relativ unflexibel, gerade zu Beginn der Laufzeit. Das liegt an den Abschlusskosten, die bei Versicherungsbeginn anfallen. Bei Riester-Policen müssen die Kosten zwar über mindestens fünf Jahre verteilt werden. Trotzdem bilden Sparer am Anfang kaum Kapital, sondern zahlen vor allem Gebühren ab. Wer früher als geplant aussteigt, kriegt mitunter weniger heraus, als er eingezahlt hat.

Wie funktioniert ein Banksparplan?

Am sichersten liegt das Geld in einem Banksparplan. Deswegen ist diese Art des Riesterns besonders für vorsichtige Anleger geeignet. Die monatlichen Beiträge fließen auf ein Konto und werden mit etwa vier Prozent im Jahr verzinst. Der Zinssatz ist an einen Referenzzins gebunden (z.B. an die Umlaufrendite öffentlicher Anleihen) und kann sich dementsprechend ändern. Langfristig dürften die Zinsen wieder etwas steigen.
Sparpläne glänzen zwar nicht mit großen Renditechancen, sind aber risikolos und flexibel. Die eingezahlten Beträge sind samt Zinsen jederzeit abrufbar – die Förderung geht dann allerdings verloren. Bei einem Vertragswechsel ist mit Gebühren bis zu 100 Euro zu rechnen.
Für Ältere sind Sparpläne besonders attraktiv, weil keine Abschlusskosten anfallen, die in den ersten Jahren die Rendite schmälern würden.

Welche Voraussetzungen gelten für zertifizierte Verträge?

Für die Zertifizierung gelten folgende Voraussetzungen:

Rentenbeginn: Die Auszahlung darf frühestens mit dem 60. Geburtstag beziehungsweise mit der gesetzlichen Rente beginnen.
Auszahlung: Die Auszahlung muss als gleichbleibende oder steigende Rente erfolgen, bei Neuverträgen ist auch ein Einmalbetrag von bis zu 30 Prozent möglich. Ab 85 Jahren muss eine lebenslange Rentengarantie bestehen.
Beitragsgarantie: Zu Beginn der Rentenphase müssen mindestens die eingezahlten Beiträge plus Zulagen zur Verfügung stehen.
Verteilung der Kosten: Bei Verträgen, die ab 2005 abgeschlossen wurden, müssen die Abschlusskosten auf mindestens fünf Jahre gleichmäßig verteilt sein. Bei älteren Verträgen gilt ein Limit von zehn Jahren.
Keine Übertragbarkeit: Ein Riester-Vertrag kann weder abgetreten noch auf andere übertragen werden.
Sicherheit: Das angesparte Kapital darf weder gepfändet noch beliehen werden.
Transparenz: Anbieter müssen die Sparer jährlich über die einbehaltenen Abschluss-, Vertriebs- und Verwaltungskosten informieren. Auch bei einem Vertragswechsel müssen die damit verbundenen Kosten offengelegt werden.
Unisex-Tarife: Frauen und Männer zahlen bei neu abgeschlossenen Verträgen den gleichen Beitrag.

Hannoversche Leben: Kundenfreundliche Wechsel- und Stornoregelungen

Als eines der wenigen Unternehmen der Branche wird die Hannoversche Leben auf ihrem Produktinformationsblatt (PIB) zu Renten- oder Kapitallebensversicherungen gegen laufenden Beitrag eine „0,0“ in der Rubrik „einmalige Abschlusskosten“ stehen haben.
Weiterlesen »