Betriebliche Altersvorsorge ist nicht nur Chefsache

Unterstützungskassen

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Eine Unterstützungskasse wird von einem oder mehreren Unternehmen – so genannten Trägerunternehmen – finanziert. Die Unterstützungskasse ist eine selbständige Versorgungseinrichtung, die für den Arbeitgeber die betriebliche Altersvorsorge organisiert, meistens als Verein oder als GmbH.

Für die Finanzierung der Unterstützungskassen gibt es zwei Möglichkeiten: in der Regel leistet der Arbeitgeber freiwillige Beiträge zusätzlich zum Gehalt. Eine andere Variante ist die Bruttogehaltsumwandlung. In beiden Fällen wird die Rente bei der Auszahlung besteuert, vorteilhaft ist hier der Versorgungsfreibetrag von aktuell 33,6 Prozent der Bezüge.

So können für das Jahr 2009 maximal 2.520 Euro Versorgungsfreibetrag plus einem Zuschlag von 756 Euro und einer Werbungskostenpauschale von 102 Euro Steuer mindernd geltend gemacht werden, also insgesamt 3.378 Euro. Weil der Arbeitnehmer jedoch keine Beiträge aus seinem Nettogehalt leisten kann, kommt die Unterstützungskasse nicht für eine Riester-Förderung in Frage.

Als Leistungen können bei der Unterstützungskasse Hinterbliebenen- und Invaliditätsabsicherung vereinbart werden. Im Alter ist statt einer Rente auch eine Einmal- oder Teilkapitalauszahlung möglich. Für die Beiträge gibt es keine Höchstgrenze, der vereinbarte Beitrag muss aber bis zum Ende der Laufzeit gezahlt werden. Eine Absenkung ist nicht möglich, die Flexibilität ist also eingeschränkt.

Anders als die Pensionskasse haftet die Unterstützungskasse nicht für Ansprüche des Arbeitnehmers. Kann die Kasse nicht zahlen, muss also der Betrieb gerade stehen. Viele Firmen schließen zu diesem Zweck eine Rückdeckungsversicherung ab, auf jeden Fall müssen sie Mitglied im Pensions-Sicherungsverein sein.

So sind unverfallbare Anwartschaften (also Leistungen, die auch nach einem Arbeitgeberwechsel gezahlt werden müssen) und laufende Renten abgesichert. Wo und wie Unterstützungskassen ihr Geld anlegen, ist ihnen freigestellt.

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