Betriebliche Altersvorsorge ist nicht nur Chefsache

Pensionskassen

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Eine Pensionskasse ist ein eigenständiger Versorgungsträger, der von einem oder mehreren Unternehmen gegründet wird. Pensionskassen werden wie Renten- oder Lebensversicherungen geführt. Im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge wird ein Teil des Brutto- oder Nettogehalts an die Pensionskasse überwiesen. Wer „riestern“ möchte, sollte die Nettoumwandlung wählen.

Die Pensionskasse haftet für die Versorgungsansprüche des Arbeitnehmers. Ginge die Kasse pleite, müsste der Arbeitgeber einspringen. Damit es nicht so weit kommt, werden Pensionskassen von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht kontrolliert. Anders als bei der Unterstützungskasse sind die Arbeitnehmer bei der Pensionskasse selbst versichert, also nicht über den Arbeitgeber.

Pensionskassen gibt es in Deutschland schon seit über 100 Jahren. Vor allem Großunternehmen und öffentlich rechtliche Arbeitgeber bieten ihren Mitarbeitern Zugang zu Pensionskassen. Für kleinere Untenehmen ist der Aufwand zu hoch, sie gründen in aller Regel keine eigene Pensionskasse, sondern treten einer bestehenden Gruppenkasse bei.

In der Regel bieten Pensionskassen verschiedene Versicherungsmodelle an. Unterschiede gibt es beispielsweise beim Todesfallschutz, der Hinterbliebenenversorgung und den Leistungen bei Invalidität.

Allen Verträgen gemeinsam ist die Garantieverzinsung von 2,25 Prozent (bzw. 2,75 Prozent bei vor 2007 abgeschlossenen Verträgen), die bei Renten- und Lebensversicherungen vorgeschrieben ist. Wie bei Kapitallebens- und Rentenversicherungen üblich, ist der Anteil, der in Aktien angelegt werden darf, auf 35 Prozent begrenzt.

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