Schlagwort: Pflegeversicherung

Deutsche Familienversicherung bietet Familienpflegezeitversicherung an

Die Deutsche Familienversicherung (DFV) bietet als erste Versicherung eine vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) zertifizierte Familienpflegezeitversicherung an, die über die gesetzlich vorgegebenen, versicherungspflichtigen Risiken hinausgeht. Die DFV Familienpflegezeitversicherung „Pflegezeit-Schutz+“ wurde gemeinsam mit der Beratungsgesellschaft Ries Corporate Solutions GmbH (RCS) und der Vereinigten Postversicherung entwickelt.
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Versicherer entwickeln Konzepte für Pflegeversicherungen

Rund 1,5 Millionen gesetzlich Versicherte haben eine private Pflegezusatzversicherung. Aber schon heute sind über zwei Millionen Menschen pflegebedürftig. Da in einer alternden Gesellschaft Pflegeleistungen immer stärker nachgefragt werden, plant die Bundesregierung die Einführung einer obligatorischen Pflegezusatzversicherung. Die privaten Krankenversicherungen (PKV) erwarten daraus große Impulse für den Pflegeversicherungs-Markt und entwickeln erste Konzepte. Die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) wollen den Markt nicht den privaten Anbietern überlassen und bereiten ebenfalls Vorschläge vor.
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AXA: Pflegevorsorge setzt neue Maßstäbe im Markt

Wer ausreichend für den Pflegefall vorsorgen will, kommt um eine private Pflegezusatzversicherung nicht herum – AXA bietet diesen Schutz jetzt als umfassende Absicherung der Lebensqualität – Einmalig im Markt: Generationenübergreifend lassen sich ganze Familien versichern – Pflegevorsorge von AXA lässt sich flexibel an jeden Kundenbedarf anpassen – AXA fördert gesundheitsbewusstes Verhalten des Versicherten

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Neue Apotheken Illustrierte empfiehlt, Pflegeheim-Bewohner besser zu ernähren

Senioren, die in eine Pflegeeinrichtung umziehen möchten, sollten sich zuvor ansehen, ob man dort auf eine schöne Atmosphäre beim Essen Wert legt und ob persönliche Wünsche beim Speiseplan berücksichtigt werden. Das rät die Neue Apotheken Illustrierte in ihrer aktuellen Ausgabe vom 1. Januar 2010.
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Ab 2010: Beiträge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung voll von der Steuer absetzen

Im Juli gab der Bundesrat grünes Licht für das Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung. Seitdem steht fest: Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung lassen sich ab 2010 voll von der Steuer absetzen. Damit hat die Politik die Forderungen des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt, das in seiner Entscheidung 2008 feststellte, eine Basis-Kranken- und Pflegeversicherung gehöre zum Existenzminimum und dürfe nicht besteuert werden.
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Zahl der Pflegebedürftigen nimmt zu

Die Deutschen leben nicht nur länger, sie altern auch gesünder. Laut GEK-Pflegereport 2009 steigt die Zahl der Pflegebedürftigen insgesamt weiter an. Gleichzeitig ist aber das altersspezifische Risiko, pflegebedürftig zu werden, zwischen 2000 und 2008 bei Männern jährlich um ein Prozent und bei Frauen um 3,6 Prozent gesunken.
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Beitragsbemessungsgrenze

Beiträge zu gesetzlichen Krankenversicherung und zur gesetzlichen Rentenversicherung werden berechnet aus den Beitragssätzen, die für alle Versicherten gleich sind, und dem versicherungspflichtigen Bruttoeinkommen des Arbeitnehmers bis zur jeweils geltenden Beitragsbemessungsgrenze. Einkünfte, die über der Beitragsbemessungsgrenze liegen, bleiben beitragsfrei. Eine Beitragsbemessungsgrenze gilt auch für die Pflegeversicherung und die Arbeitslosenversicherung. Die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung beträgt 75 Prozent der Grenze, die für die Rentenversicherung gilt. Die Beitragsbemessungsgrenzen werden jeweils zum Anfang eines Jahres neu festgelegt.