Betriebliche Altersvorsorge ist nicht nur Chefsache

Pensionsfonds

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In anderen Ländern sind Pensionsfonds weit verbreitet, deutsche Sparer halten sich dagegen bislang zurück. Dass Pensionsfonds hierzulande kaum eine Rolle spielen, hängt vor allem damit zusammen, dass sie noch nicht so lange erhältlich sind. Erst seit 2002 sind sie für die betriebliche Altersvorsorge zugelassen.

Was Pensionsfonds von anderen Produkten zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) unterscheidet, ist die Art, wie das Geld angelegt wird: Pensionsfonds dürfen das eingezahlte Kapital komplett in Aktien investieren. Eine 100-prozentige Aktien-Zusammensetzung wird man in der Realität allerdings kaum finden – das Risiko wäre viel zu groß. Für das Fondsmanagement gibt es Vorgaben, welche Investitionsmöglichkeiten beim entsprechenden Fonds genutzt werden dürfen.

Außerdem muss es sich an die fünf Anlageprinzipien halten: Sicherheit, Mischung, Streuung, Rentabilität und Liquidität. Einige Fondsvarianten setzen mehr auf Sicherheit, während andere für höhere Gewinne auch größere Risiken in Kauf nehmen. Risikoreichere Pensionsfonds eignen sich für jüngere Arbeitnehmer und für Sparer, die auch anderweitig fürs Alter vorgesorgt haben.

Pensionsfonds sind also nicht so sicher wie andere, versicherungsähnliche Vorsorgeprodukte. Denn während bei letzteren wenigstens eine Verzinsung von 2,25 Prozent (bzw. 2,75 bei älteren Verträgen) garantiert ist, gibt es beim Fonds nur eine Beitragszusage mit Mindestleistung. Das heißt, dass man im schlimmsten Fall nur die eingezahlten Beiträge wieder herausbekommt.

Dass es so weit kommt, ist aber unwahrscheinlich, wenn die oben beschriebenen Anlageprinzipien befolgt werden. Für renditeorientierte Sparer sind Pensionsfonds eine gute Alternative, weil die vermehrte Aktienanlage gute Chancen auf eine höhere Rente bietet. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wacht darüber, dass beim Fondsmanagement alles mit rechten Dingen zugeht.

Wie Pensionskassen sind auch Pensionsfonds rechtlich selbstständige Einrichtungen, also unabhängig vom Arbeitgeber. Der muss allerdings einspringen, wenn der Fonds die Mindestleistung nicht erbringen kann. Neben der Rente können Pensionsfonds auch Invaliditäts- und Hinterbliebenenrisiken absichern. Bis auf einen Anteil von 30 Prozent muss die Auszahlung als lebenslange Rente erfolgen.

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