Schlagwort: Rentenversicherungen

Anrechnungszeiten

Als Anrechnungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherunge gelten Zeiträume, in denen der Versicherte zwar keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlt, die aber unter bestimmten Voraussetzungen als rentenrelevante Zeiten berücksichtigt werden können. Gründe hierfür können sein: Arbeitslosigkeit, Krankheit, schulische Ausbildung nach dem 17. Lebensjahr. Auch die ersten drei Jahre nach der Geburt eines Kindes werden für die Mutter als Anrechnungszeit berücksichtigt.

Menschen wie du und ich regieren die Deutsche Rentenversicherung Rheinland

Es gibt sie: Die Manager, die auch ohne ein Topgehalt gute Arbeit leisten. Im Vorstand und der Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Rheinland agieren Menschen, für die ihre verantwortungsvolle Aufgabe reine Ehrensache ist.
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Betriebliche Altersvorsorge ist nicht nur Chefsache

Die gesetzliche Rente allein reicht oft nicht aus, um im Alter den gewohnten Lebensstandard zu halten. Deswegen wird die private Vorsorge immer wichtiger. Seit 2002 gibt es einen Rechtsanspruch auf betriebliche Altersvorsorge. Jeder Arbeitnehmer kann von seinem Gehalt in eine vom Arbeitgeber organisierte Altersvorsorge einzahlen. Das nennt man Entgeltumwandlung. Je nachdem, ob der Sparbeitrag aus versteuertem oder unversteuertem Einkommen gezahlt wird, spricht man von Netto- oder Bruttoentgeltumwandlung.


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HanseMerkur: Weiterhin attraktive Überschussbeteiligung

Die Kunden der HanseMerkur Lebensversicherung (HML) werden auch im nächsten Jahr von einer attraktiven Überschussbeteiligung profitieren. Zum 1. Januar 2009 bietet das Unternehmen bei seinen Kapitallebens- und Rentenversicherungen eine Gesamtverzinsung von 4,5 Prozent (2008: 4,8%).
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