Schlagwort: Auszahlung

Gibt es Fälle, in denen die Versicherung nicht zahlt?

Ist der Tod Folge einer aktiven Teilnahme an kriegerischen Ereignissen auf der Seite der Verursacher, zahlt die Versicherung in der Regel nicht bzw. beschränkt ihre Leistung auf die Auszahlung des Rückkaufswerts der Versicherung.

Bei Selbstmord zahlt die Versicherung nur dann, wenn der Vertrag schon seit über drei Jahren besteht oder die Tat aufgrund krankhafter geistiger Störung begangen wurde.

Wann haftet eine Risikolebensversicherung nicht?

Ist der Tod Folge einer aktiven Teilnahme an kriegerischen Ereignissen auf der Seite der Verursacher, zahlt die Versicherung in der Regel nicht, bzw. beschränkt ihre Leistung auf die Auszahlung des Rückkaufswerts der Versicherung.

Bei Selbstmord zahlt die Versicherung nur dann, wenn der Vertrag schon seit über drei Jahren besteht oder die Tat aufgrund krankhafter geistiger Störung begangen wurde.

Kann ich mir das Angesparte auch auszahlen lassen anstatt eine Rente zu beziehen?

Eine Auszahlung ist möglich, aber nur teilweise. Das Hauptaugenmerk der staatlichen Förderkriterien liegt bei der lebenslangen Verrentung des angesammelten Kapitals. Denn die Menschen leben immer länger und das soll finanziell abgesichert sein. Um bereits vor Rentenbeginn sicher zu stellen, wem die Rente zugute kommen soll, kann nur die im Vertrag angegebene Person die Rentenzahlungen erhalten.
Deswegen dürfen die Rentenleistungen auch nur bedingt vererbt und nicht veräußert, kapitalisiert (ausbezahlt), beliehen oder übertragen werden. Diese Regelungen sollen sicherstellen, dass das geförderte Kapital nur für die Alterssicherung genutzt werden kann.

Da diese starren Vorschriften eigentlich der individuellen Gestaltung der eigenen Altersvorsorge widersprechen, wurden Kompromisse eingeräumt. So können 30 Prozent des angesammelten Kapitals eines Riestervertrages zu Beginn der Rente auf einen Schlag ausgezahlt werden, diese Auszahlung muss allerdings versteuert werden.

Wer bekommt die Rente, wenn der Versicherte in der Auszahlungsphase stirbt?

Kommt es zum Todesfall nach Beginn der Rentenzahlungen, so ist die restliche Rente nicht auf einen Bezugsberechtigten vererbbar. Deswegen ist es wichtig, eine Rentengarantiezeit zu vereinbaren. Die Rente wird dann nach dem Tod des Rentners bis zum Ende dieser Garantiezeit an den Bezugsberechtigten ausgezahlt. Die Rentengarantiezeit kann individuell vereinbart werden.

Muss ich die ausgezahlte Rente wie normales Einkommen versteuern?

Da der Aufbau der privaten Zusatzrente aus unversteuertem Einkommen gebildet wird, sollen die späteren Auszahlungen der regulären Einkommenssteuer unterliegen. Die Renten sind dann also nicht nur mit dem Ertragsanteil (den Zinsen) zu versteuern, wie dies bei Rentenzahlungen der Fall ist, die nicht vom Staat unterstützt werden. Durch Riester geförderte Renten sind im Alter voll zu versteuern.
Für die künftigen Rentnerinnen und Rentner bedeutet das: Haben sie eine nicht geförderte private Rentenversicherung abgeschlossen, für die sie auch Beiträge aus versteuertem Einkommen zahlen, müssen sie im Rentenalter nur den Ertragsanteil versteuern.

Haben die Rentner dagegen eine Anlageform gewählt, für die sie staatliche Zulagen erhalten haben, müssen sie die gesamte monatlich bezahlte Rente nach dem dann geltenden Einkommenssteuersatz versteuern. Dies gilt für alle geförderten Anlagen, also sowohl für Versicherungen als auch für Fonds- oder Bankssparpläne.
Für die Beiträge in eine Riester Rente gibt es steuerliche Abzugsmöglichkeiten, die das zu versteuernde Einkommen reduzieren.

Wie läuft die Besteuerung, wenn ich mich für Wohn-Riester entscheide?

Auch bei der Eigenheimrente soll wie bei der herkömmlichen Riester-Rente die nachgelagerte Besteuerung angewandt werden: Die Beiträge bleiben steuerfrei, erst die Rente selbst muss man versteuern – mit seinem persönlichen Steuersatz.

Und da wird es ein bisschen kompliziert bei Wohn-Riester: Die Beiträge und Zulagen sollen inklusive Zinsen von zwei Prozent auf einem imaginären „Wohnförderkonto“ verbucht werden. Auf das Konto kann man jedoch nicht zugreifen, das dort erfasste Guthaben wird schließlich in die Immobilienförderung gesteckt und existiert im Prinzip gar nicht mehr.
Nur: Zu Beginn der „Auszahlungsphase“ also wenn die anderen – „normalen“ – Riester-Sparer ihre Rente bekommen und diese Einnahme versteuern müssen, erhält auch der Wohnriester-Sparer einen Bescheid über seine Steuerschuld, die sich in den vergangenen Jahren angesammelt hat.
Dann hat der Eigenheim-Rentner die Wahl: Alles auf einmal versteuern, zur Belohnung bekommt er einen Rabatt von 30 Prozent. Oder die Besteuerung peu á peu: Hierbei kann er über einen Zeitraum bis zu 23 Jahren wie jeder, der eine regelmäßige Riester-Rente bezieht, seine Steuerschuld in Raten begleichen. Auch hier richtet sich der Steuersatz nach dem gesamten Einkommen des Rentners.
Noch ein Knackpunkt: Durch die neue Riester-Förderung ist man an ein Wohneigentum gebunden. Denn wer vor dem Ablauf von 20 Jahren wieder verkauft, muss die Fördersumme in eine neue Immobilie investieren, ansonsten muss er die staatliche Förderung zurückzahlen.

Muss ich später eine Riester-Rente versteuern?

Da der Aufbau der privaten Zusatzrente aus unversteuertem Einkommen gebildet wird, sollen die späteren Auszahlungen der regulären Einkommenssteuer unterliegen. Die Renten sind dann also nicht nur mit dem Ertragsanteil (den Zinsen) zu versteuern, wie dies bei Rentenzahlungen der Fall ist, die nicht vom Staat unterstützt werden. Durch Riester geförderte Renten sind im Alter voll zu versteuern.
Für die künftigen Rentnerinnen und Rentner bedeutet das: Haben sie eine nicht geförderte private Rentenversicherung abgeschlossen, für die sie auch Beiträge aus versteuertem Einkommen zahlen, müssen sie im Rentenalter nur den Ertragsanteil versteuern.
Haben die Rentner dagegen eine Anlageform gewählt, für die sie staatliche Zulagen erhalten haben, müssen sie die gesamte monatlich bezahlte Rente nach dem dann geltenden Einkommenssteuersatz versteuern. Dies gilt für alle geförderten Anlagen, also sowohl für Versicherungen als auch für Fonds- oder Bankssparpläne.

Wird auf meinen Riester-Vertrag auch die neue Abgeltungssteuer fällig?

Nein. Obwohl beispielsweise die Kursgewinne herkömmlicher Fondssparpläne ab 2009 der Abgeltungsteuer unterliegen, bleiben Riester-Fondssparpläne von der Abgeltungsteuer verschont. Das gilt auch für die Gewinne aus den anderen Riester-Sparmöglichkeiten.
Mit Beginn der Auszahlungsphase kann der Anleger über die Kursgewinne ohne Abzug der Abgeltungssteuer verfügen. Allerdings müssen die Renten mit dem persönlichen Steuersatz (nachgelagert) besteuert werden. Dieser richtet sich nach dem Gesamteinkommen des Rentners.