Schlagwort: Arbeitnehmer

Bekomme ich bei Kündigung nach Kurzarbeit weniger Arbeitslosengeld?

Nein. Wenn es in der Kurzarbeit nicht zu vermeiden ist, dass der Arbeitnehmer eine Kündigung erhält, hat die gekürzte Arbeitszeit keine Auswirkungen auf die Höhe des Arbeitslosengeldes. Denn der Anspruch auf Arbeitslosengeld wird nicht mit dem gekürzten Gehalt als Grundlage berechnet, sondern ausgehend vom vertraglich festgelegten Verdienst vor der Kurzarbeit. Gleichzeitig erlischt der Anspruch des Arbeitnehmers auf Kurzarbeitergeld. Denn eine wichtige Voraussetzung ist nicht mehr gegeben: Der Arbeitsausfall ist nicht mehr vorübergehend.

Wird auch eine Weiterbildung in der Kurzarbeit gefördert?

Nimmt der Arbeitnehmer in seiner ausgefallenen Arbeitszeit an einer Weiterbildung oder Qualifizierung teil, kann die Arbeitsagentur für den Chef die kompletten Sozialversicherungsbeiträge von Anfang der Kurzarbeit an übernehmen. Das gilt befristet bis Ende 2010. Ohne Weiterbildung zahlt die Arbeitsagentur zu Beginn 50 Prozent der Sozialabgaben und erst den vollen Satz ab dem siebten Monat der Kurzarbeit.
Die Weiterbildungsmaßnahmen werden ebenfalls von der Arbeitsagentur gefördert. So kann sich der „Leerlauf“ für den Chef und seine Angestellten sogar lohnen. Der Kurzarbeiter hat in einer konjunkturellen Flaute Zeit, sich weiterzubilden und der Chef bekommt finanzielle Mittel, um seinen Mitarbeiter weiter zu qualifizieren, was in auftragsstarken Phasen zeitlich oft nicht möglich ist.

Wie wird der Arbeitgeber von der Arbeitsagentur unterstützt?

Der Chef erhält von der Arbeitsagentur 60 bzw. 67 Prozent des ausgefallenen Nettolohns, wenn er einen oder mehrere seiner Angestellten in Kurzarbeit beschäftigt.
Darüber hinaus übernimmt die Agentur für Arbeit in den ersten sechs Monaten der Kurzarbeit 50 Prozent der Sozialabgaben für den Arbeitgeber. Ab dem siebten Monat erstatten die Agenturen für Arbeit die Sozialabgaben komplett. Nimmt der Arbeitnehmer in seiner ausgefallenen Arbeitszeit an einer Weiterbildung oder Qualifizierung teil, kann die Arbeitsagentur die kompletten Sozialversicherungsbeiträge sogar von Anfang an übernehmen.
Das gilt befristet bis Ende 2010. Die Weiterbildungsmaßnahmen werden ebenfalls von der Arbeitsagentur gefördert.

Muss ich Kurzarbeit akzeptieren, wenn mein Chef das verlangt?

Nein. Die bevorstehende Kurzarbeit muss mit dem Arbeitnehmer abgesprochen werden. Die Maßnahme bedarf der Zustimmung.
Ausnahmen sind jedoch: Der Arbeitnehmer muss Kurzarbeit auch gegen seinen Willen leisten, wenn dies in seinem Arbeitsvertrag oder in einem Tarifvertrag so vereinbart wurde. Auch wenn der Betriebsrat die Kurzarbeit gemeinsam mit der Firmenleitung abspricht, ist die Regelung verpflichtend. Trifft all dies nicht zu, kann der Arbeitnehmer die Kurzarbeit auch ablehnen.

Warum gibt es Kurzarbeit?

Kurzarbeit ist eine Maßnahme der Agentur für Arbeit um in auftragsschwachen Zeiten betriebsbedingte Kündigungen zu vermeiden. Indem die reguläre Arbeitszeit der Angestellten verkürzt wird, kann sich der Betrieb einer schlechteren Auftragslage anpassen. Sei es nun saisonbedingt über den Winter oder in Zeiten einer wirtschaftlichen Flaute. So kann auch der Arbeitgeber finanziell entlastet werden. Der Arbeitnehmer behält seinen Arbeitsplatz, während der Chef weniger Lohnkosten hat, finanzielle Unterstützung erhält der Arbeitgeber vom Arbeitsamt.
Gleichzeitig muss das Unternehmen in schlechten Zeiten keine eingearbeiteten Fachkräfte vor die Tür setzen und kann bei wieder steigender Konjunktur auf ein eingespieltes Team zählen.

Beleidigung der Kollegen führt zur Kündigung

Die Verkäuferin war seit siebeneinhalb Jahren bei ihrem Arbeitgeber beschäftigt. Ungefähr drei Wochen vor Erhalt der Kündigung hatte dieser die Dame aufgefordert, die neue Auszubildende vernünftig zu behandeln und nicht vor Kunden zu kritisieren.
Weiterlesen »

Kosten in Milliardenhöhe: Abwesenheit vom Arbeitsplatz

Der Wintereinbruch mit Schnee und Eisglätte in vielen Teilen Deutschlands und Europas führt dazu, dass viele Arbeitnehmer nicht rechtzeitig oder gar nicht an Ihrem Arbeitsplatz erscheinen können. Betroffen sind fast alle Wirtschaftsbereiche: Angestellte und Arbeitnehmer haben große Schwierigkeiten beim Erreichen ihres Arbeitsplatzes mit PKW oder dem öffentlichen Personennahverkehr, da die Verkehrswege aufgrund der Witterungsbedingungen häufig nicht passierbar waren.
Weiterlesen »

Kurzarbeit – weniger arbeiten in Krisenzeiten

Saisonbedingt oder in Krisenzeiten stellen viele Chefs auf Kurzarbeit um. Das bedeutet für die Angestellten: Weniger arbeiten. Aber was bleibt vom Gehalt übrig? Und wie viel bekommt der Arbeitnehmer, wenn er doch arbeitslos wird? Die Antworten lesen Sie in diesem Text.


Weiterlesen »