Kategorie: Mieten oder Kaufen

Wertpapierhandel – wie geht das?

Wer mit Aktien und anderen Wertpapieren handeln will, kommt an einem Depotkonto nicht vorbei. Banken verlangen oft Gebühren für Aufträge und Verwaltung. Das drückt die Rendite. Wer genug Erfahrung im Wertpapierhandel gesammelt hat, kann Kosten sparen, indem er seine Wertpapiere selbst an der Börse handelt. Weniger Erfahrene können auch kostengünstige Depot-Konten bei ihrer Bank eröffnen, wenn sie auf Beratung weitgehend verzichten können.

Mit einem Depot allein ist es nicht getan, wenn man mit Wertpapieren handeln will. Aktienkäufe müssen bezahlt, Erträge aus Verkäufen verbucht werden. Orderspesen und Depotgebühren fallen an. Deshalb besteht das Depot eigentlich aus zwei Teilen: dem Aktienkonto und einem regulären Geldkonto, das ähnlich wie ein Girokonto funktioniert. Häufig wird hier auch ein Tagesgeldkonto verwendet, das mit Sätzen, die in der Regel zwischen zwei und vier Prozent liegen, relativ hoch verzinst ist.

Anlagevolumen
Wer ein Depotkonto eröffnet, sollte über ein gewisses Startguthaben verfügen, das er für einen absehbaren Zeitraum entbehren kann. Banken empfehlen, für Wertpapieranlagen einen Zeitraum von sechs Jahren zu kalkulieren. Wollen Sie von Ihrem Ersparten in einem Jahr ein Auto kaufen, empfiehlt es sich nicht, auf kurzfristige Gewinne zu spekulieren, da niemand garantieren kann, dass Ihre Aktien in einem Jahr nicht vielleicht nur noch die Hälfte Wert sind. Sie dann zu verkaufen, bringt Verluste.
Wer häufig ordert, sollte ein Depotkonto erst ab einem Mindestanlagevolumen von etwa 5.000 Euro anlegen. Bei den meisten Kreditinstituten fallen nämlich Gebühren an, die sich bei Kleinaufträgen nachteilig auswirken. Das wird besonders dann augenfällig, wenn man seine Depotanteile streut, was zwar oft empfohlen wird, um das Verlustrisiko zu verringern. Doch je kleiner der einzelne Posten ist, desto höher ist in der Regel auch die Transaktionsgebühr. Daher lohnen sich kleinere Beträge meist nur, wenn man ohnehin selten ordern will.

Brauche ich einen Freistellungsauftrag für meine Zinsen?

Ja, ein Freistellungsauftrag ist wichtig. Dann können Sie bis zu 801 Euro pro Jahr steuerfrei an Zinsen erhalten (1.602 Euro bei Verheirateten).
Ansonsten wird die Abgeltungssteuer direkt von der Bank an das Finanzamt weitergeleitet.
Seit 2009 gilt die Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent plus Soli-Zuschlag und eventuell Kirchensteuer. Vergessen Sie daher bei der Einrichtung Ihres Kontos nicht den Freistellungsauftrag. Er kann meist praktisch von den Internetseiten der Bank heruntergeladen werden.

Was bedeutet die Abgeltungssteuer?

Grundsätzlich müssen Erträge aus Kapitalvermögen versteuert werden. Seit dem 1. Januar 2009 gilt hierbei die Abgeltungssteuer: Wird der Sparerpauschbetrag von 801 Euro jährlich überschritten, ist eine Besteuerung von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer fällig.
Die anfallende Steuer wird von der kontoführenden Bank einbehalten und an das zuständige Finanzamt übermittelt, wenn die Anlagesumme über dem Freibetrag liegt oder der Sparer keinen Freistellungsauftrag gestellt hat.

Ist mein Geld auf dem Tagesgeldkonto sicher?

Neben den gesetzlichen Vorgaben gibt es in Deutschland den Einlagensicherungsfonds der privaten Banken. Für fast alle Anleger bedeutet dieses Einlagensicherungskonzept praktisch die volle Sicherung sämtlicher Guthaben bei den privaten Banken. Durch den Einlagensicherungsfonds sind die Guthaben jedes einzelnen Bankkunden bei den
angeschlossenen privaten Banken bis zur Höhe von 30 Prozent des maßgeblich haftenden Eigenkapitals der jeweiligen Bank abgesichert.
Selbst bei einer kleinen Bank mit einem Eigenkapital von zehn Millionen Euro werden also bereits Beträge bis zirka drei Millionen Euro pro Anleger voll geschützt. Die Höhe der Einlagensicherung je Bank können Sie beim Bundesverband Deutscher Banken erfragen.

Die Sparkassen, die nicht zu den privaten Banken zählen, haben ebenso wie die Genossenschaftsbanken ihre eigenen Sicherungseinrichtungen. Im Sparkassenbereich ist dies der so genannte Stützungsfond und auf der Ebene der Genossenschaftsbanken der Garantiefonds.

Was ist mit Zinsschwankungen beim Tagesgeldkonto?

In Fall von Zinsschwankungen muss man sehr genau zwischen einem Tagesgeldkonto und einem Festgeldkonto unterscheiden.
Bei Tagesgeldkonten sind Sie als Anleger von Schwankungen des sogenannten Referenzzinses sehr stark betroffen. Steigen die Marktzinsen, dann steigen auch die Zinssätze auf Ihrem Tagesgeldkonto.
Im umgekehrten Fall, wenn die Zinsen fallen, ist Ihr Tagesgeldkonto ebenfalls sofort von den Zinssenkungen betroffen. Es besteht bei einem Tagesgeldkonto also ein Zinsrisiko, das den Ertrag der Geldanlage beeinflusst. Manche Kreditinstitute sind allerdings in der Zwischenzeit dazu übergegangen, auch bei ihrem Tagesgeldkonto für bestimmte Zeiträume eine Zinsgarantie anzubieten.
Im Gegensatz dazu sind Sie bei einer Festgeldanlage während des vereinbarten Anlagezeitraumes überhaupt nicht von Zinsschwankungen betroffen. Das bedeutet für Sie, dass Sie bei einer Erhöhung des Marktzinses lediglich den Zinssatz auf Ihre Geldanlage erhalten, den Sie bei der Einrichtung des Festgeldkontos mit Ihrer Bank vereinbart haben. Erst wenn Ihr Festgeld fällig wird, können Sie Ihr Geld zu dem dann höheren Zinssatz neu anlegen.
Im umgekehrten Fall, wenn also die Zinsen fallen, sind Sie allerdings immer für den vereinbarten Anlagezeitraum auf der sicheren Seite: Sie bekommen die vereinbarten Zinsen für die gesamte Laufzeit ausbezahlt. Erst bei einer Neuanlage Ihres Geldes richten sich die neuen Zinskonditionen dann nach den nun gesunkenen Zinsen.

Welche Vergleichskriterien sind beim Tagesgeld zu beachten?

Das Hauptziel Ihres Tagesgeldkontos sollte immer sein, dass Sie möglichst hohe Zinsen für Ihr dort angelegtes Geld bekommen. Der Zinssatz allein sagt allerdings nicht alles aus. Wichtig ist, wie oft die Zinsen abgerechnet werden. Wenn Zinsen monatlich berechnet werden, ergeben sich durch den Zinseszinseffekt insgesamt höhere Zinsen, als wenn Zinsen nur pro Quartal berechnet werden. Lassen Sie sich von den Banken eine Beispielrechnung geben und vergleichen Sie die Angebote.
Bei manchen Banken werden Zinsen nur bis zu einem bestimmten Maximal-Anlagebetrag bezahlt, danach gibt es viel weniger Zinsen. Legen Sie in diesem Fall nur bis zum Maximalbetrag an und legen Sie das Geld, das über diesen Betrag hinausgeht, auf ein anderes, besser verzinstes Konto.

Festgeld – gibt es ein Risiko bei Insolvenz?

Die Anlage von Geldern auf einem Festgeldkonto ist für den Anleger fast ohne Risiko. Es gibt kein Kursrisiko, wie es beispielsweise bei Aktienanlagen besteht. Wie bei jeder anderen Sparanlageform sind die Einlagen über verschiedene Institutionen gegen eine eventuelle Insolvenz der einzelnen Kreditinstitute abgesichert:

Alle Banken mit Sitz innerhalb der europäischen Union müssen die Einlagen ihrer Kunden aufgrund eines EU-Gesetzes über eine nationale Entschädigungseinrichtung absichern. In Deutschland ist dies die „Entschädigungseinrichtung deutscher Banken“, die aufgrund des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes vom 1. August 1998 existiert.
Sie schützte bisher alle Einlagen von privaten Banken und Bausparkassen mit Sitz in Deutschland bis zu 90 Prozent ihres Wertes, maximal jedoch bis 20.000 Euro pro Anleger.
Am 1. Juli 2009 wurde die gesetzliche Absicherung auf 100 Prozent der Einlage bis zu 50.000 Euro erhöht.

Der Entschädigungsanspruch besteht allerdings nur dann, wenn die Einlagen auf die Währung eines Staates innerhalb der EU lauten.
Banken, die zudem dem freiwilligen Einlagensicherungsfonds angehören, sichern Geldanlagen bis zur sehr hohen Millionenbeträgen ab. Erkundigen Sie sich vorher beim Bundesverband Deutscher Banken über die Höhe Ihres Schutzes. Er sollte in jedem Fall die gesamte Höhe Ihrer Geldanlage umfassen.

Ähnliche Institutionen gibt es auch in den restlichen Staaten der EU. Der maximale Entschädigungsbetrag ist in den einzelnen Ländern allerdings unterschiedlich hoch und richtet sich nach den jeweiligen nationalen Vorgaben. Hat beispielsweise eine Bank ihren Sitz in Frankreich, dann sind die Einlagen ihrer Kunden bis 70.000 Euro pro Anleger geschützt. Und das auch dann, wenn diese Bank ihre Dienste in Deutschland anbietet. Sie können auf der Homepage des Bundesverbandes Deutscher Banken die maximale Entschädigungssumme je Bankkunde entnehmen.

Beachten Sie: Die Sicherungseinrichtungen dürfen pro Bank und Kunde nur eine Entschädigung zahlen, also auch dann, wenn mehrere Konten bei ein und derselben Bank unterhalten werden.

Auch außerhalb der Europäischen Union bestehen in einigen Ländern wie beispielsweise der Schweiz, den USA oder Japan ähnliche Regelungen.

Mindestanlage und Laufzeit beim Festgeld

Die Mindestanlagesumme ist der Betrag, der für die Eröffnung eines Festgeldkontos notwendig ist. Ab diesem Betrag können Sie bei der entsprechenden Bank ein Festgeldkonto eröffnen und Zinsen bekommen. Die Kontoeröffnung geschieht ganz klassisch wie bei einem Giro- oder Sparkonto entweder in der Filiale einer Bank oder online.
Bei Festgeldkonten liegt die Mindestanlagesumme meist um die 5.000 Euro, bei einigen Banken kann man allerdings schon ab 2.500 Euro ein Festgeldkonto einrichten.

In der Regel schreiben Anbieter einen Anlagezeitraum von mindestens 30 Tagen vor. Üblich sind auch 90 Tage (drei Monate), 180 Tage (sechs Monate), 360 Tage (ein Jahr) oder gar 60 Monate. Bei einigen Instituten können Zeiträume zwischen einem Monat und einem Jahr frei vereinbart werden.
Bei einigen Banken gibt es auch einen Höchstbetrag. Damit wollen manche Anbieter sicherstellen, dass nur Privatpersonen und nicht etwa Unternehmen ein Festgeld-Konto zu den angebotenen Konditionen eröffnen. Beträge, die über den Maximalbetrag hinausgehen, werden dann nur noch gering oder überhaupt nicht verzinst. In diesem Fall lohnt es sich, die über den Maximalbetrag hinausgehende Summe woanders anzulegen.
Am Ende der Laufzeit bieten die meisten Banken eine Verlängerung an. Es können allerdings dann neue Konditionen gelten, die besser oder schlechter sind. Deshalb sollte man immer rechtzeitig vor Ablauf der Laufzeit prüfen, ob sich eine Verlängerung bezahlt macht oder ob nicht ein anderes Angebot besser verzinst ist. Vorzugsweise erkundigt man sich direkt bei seiner Bank nach neuen Konditionen und handelt dann soweit möglich.

Was ist besser: Tagesgeld oder Festgeld?

Wenn Sie sich nicht zwischen einer Anlage in Tagesgeld oder einer in Festgeld unterscheiden können, stellen Sie sich zuerst folgende Fragen:

1. Wollen Sie für einen vorher festgelegten Zeitraum auf Ihr Geld verzichten und dafür einen festen Zinssatz garantiert bekommen?
2. Oder wollen Sie die Möglichkeit haben, täglich über Ihr Geld verfügen zu können und nehmen dafür eventuelle Zinsschwankungen in Kauf?

Festgeldkonto
Wenn Sie die erste Frage mit „Ja“ beantworten, dann empfiehlt sich in der Regel ein Termingeldkonto. Hier vereinbaren Sie mit Ihrer Bank, einen festen Betrag für eine genau definierte Laufzeit zu einem festen Zinssatz anzulegen. Erst nach dem Ablauf der vereinbarten Zeit können Sie über Ihr Geld und die erzielten Zinsen frei verfügen. In der Regel ist eine Verlängerung der Laufzeit möglich. Der Zinssatz kann dann aber wieder ein anderer sein.
Beachten Sie: Das Geld liegt wirklich fest. Wollen Sie vorzeitig auf Ihr Geld zugreifen, büßen Sie in der Regel die kompletten Zinsen ein.

Tagesgeldkonto
Bejahen Sie dagegen die zweite Frage, dann ist ein Tagesgeldkonto für Sie die geeignete Anlageform. Sie können täglich über Ihr Vermögen (plus Zinsen) verfügen und bekommen trotzdem einen relativ hohen Zinssatz für Ihr Geld geboten.

Zinsen und Bedingungen bei Fest- und Tagesgeld variieren von Anbieter zu Anbieter.

Wie verläuft eine Finanzierung mit laufender Tilgung?

Die Finanzierung mit einer laufenden Tilgung ist die klassische Art der Finanzierung. Bei dieser Form zahlt man das Darlehen in gleich bleibenden Beträgen zurück. Ein Teil dieser Beträge dient der Darlehenstilgung, ein weiteres kommt als Zins hinzu.
Im Verlauf der Rückzahlung sinkt der Zinsanteil, während der Tilgungsanteil steigt. Man sollte eine anfängliche Tilgung von mindestens einem Prozent vereinbaren. Um das Geld schneller zurückzahlen zu können, können Sie einen höheren Tilgungssatz wählen.
Eine Absicherung des Finanzierungsvertrags ist möglich mit einem Finanzierungsschutzbrief oder einer Risikolebensversicherung als Restschuldversicherung. Ein Finanzierungsschutzbrief sichert Sie für den Fall der Arbeitsunfähigkeit, der Arbeitslosigkeit und des Todes ab. Die Kombination mit einer Lebens- oder Rentenversicherung bietet sich für Kapitalanleger an.