Schlagwort: Wohn-Riester

Wie läuft die Besteuerung, wenn ich mich für Wohn-Riester entscheide?

Auch bei der Eigenheimrente soll wie bei der herkömmlichen Riester-Rente die nachgelagerte Besteuerung angewandt werden: Die Beiträge bleiben steuerfrei, erst die Rente selbst muss man versteuern – mit seinem persönlichen Steuersatz.

Und da wird es ein bisschen kompliziert bei Wohn-Riester: Die Beiträge und Zulagen sollen inklusive Zinsen von zwei Prozent auf einem imaginären „Wohnförderkonto“ verbucht werden. Auf das Konto kann man jedoch nicht zugreifen, das dort erfasste Guthaben wird schließlich in die Immobilienförderung gesteckt und existiert im Prinzip gar nicht mehr.
Nur: Zu Beginn der „Auszahlungsphase“ also wenn die anderen – „normalen“ – Riester-Sparer ihre Rente bekommen und diese Einnahme versteuern müssen, erhält auch der Wohnriester-Sparer einen Bescheid über seine Steuerschuld, die sich in den vergangenen Jahren angesammelt hat.
Dann hat der Eigenheim-Rentner die Wahl: Alles auf einmal versteuern, zur Belohnung bekommt er einen Rabatt von 30 Prozent. Oder die Besteuerung peu á peu: Hierbei kann er über einen Zeitraum bis zu 23 Jahren wie jeder, der eine regelmäßige Riester-Rente bezieht, seine Steuerschuld in Raten begleichen. Auch hier richtet sich der Steuersatz nach dem gesamten Einkommen des Rentners.
Noch ein Knackpunkt: Durch die neue Riester-Förderung ist man an ein Wohneigentum gebunden. Denn wer vor dem Ablauf von 20 Jahren wieder verkauft, muss die Fördersumme in eine neue Immobilie investieren, ansonsten muss er die staatliche Förderung zurückzahlen.

Bausparen: Neue Spielregeln zur Wohnungsbauprämie

Wohnungsbaupraemie Für viele Deutsche führt der Weg zum eigenen Haus immer noch über den guten alten Bausparvertrag. Das liegt sicher auch an der staatlichen Förderung durch die Wohnungsbauprämie. Ab 2009 dürfen geförderte Bausparguthaben jedoch nur noch für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet werden. Was diese Änderung für Ihren Bausparvertrag bedeutet, lesen Sie in unserem Text.
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Für wen eignet sich welche Form der Riester-Rente am besten?

Für ältere Sparer sind Banksparpläne besonders attraktiv, weil keine Abschlusskosten anfallen, die in den ersten Jahren die Rendite schmälern würden. Sie bieten zwar hohe Sicherheit allerdings auch eine schmalere Rendite.

Dem gegenüber können Fondssparpläne nicht mit großer Sicherheit punkten, dafür aber mit besseren Renditechancen. Sind deswegen eher etwas für den risikofreudigen Anleger, der noch Zeit bis zum Renteneintritt hat.
Klassische Rentenversicherungen bieten zwar hohe Sicherheit, sind aber relativ unflexibel, gerade zu Beginn der Laufzeit. Das liegt an den Abschlusskosten, die bei Versicherungsbeginn anfallen. Bei Riester-Policen müssen die Kosten zwar über mindestens fünf Jahre verteilt werden. Trotzdem bilden Sparer am Anfang kaum Kapital, sondern zahlen vor allem Gebühren ab. Sind also auch eher etwas für die langfristige Altersvorsorge.

Fondspolicen eignen sich besonders für Anleger, denen Fondssparpläne zu riskant und normale Rentenversicherungen zu renditearm sind. Bei Angeboten mit hohem Fondsanteil sind in der Regel nur die eingezahlten Beiträge gesichert, eine Garantieverzinsung gibt es nicht. Dafür locken bessere Ertragschancen. Als Nachteil der Fondspolicen erweist sich die doppelte Kostenbelastung. Eine Police mit unbegrenztem Fondsanteil ist daher nur für junge Sparer zu empfehlen.

Wohn-Riester eignet sich für diejenigen, die mit einer selbst genutzten Immobilie für ihr Alter vorsorgen möchten. So können sie sich im Alter die Miete sparen.

Welche verschiedenen Formen von Altersvorsorgeverträgen gibt es?

Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten zu riestern: Das Angebot reicht von Fondssparplänen mit hohem Aktienanteil über klassische Rentenversicherungen bis hin zu konservativen Banksparplänen mit fester Verzinsung und fondsgebundener Rentenversicherung. Rückwirkend seit Januar 2008 gibt es auch die neue Möglichkeit, mit Wohn-Riester für das Alter vorzusorgen.

Welches Produkt besonders geeignet ist, hängt vor allem vom Alter des Sparers und der aktuellen Lebenssituation ab. Je früher man anfängt, desto risikoreicher darf die Anlage sein. Mit zunehmendem Alter sollte die Umschichtung in sichere Vorsorgeprodukte erfolgen.
In unserer Übersicht finden Sie noch weitere Informationen zu den Themen:
Banksparplan, Fondssparplan, klassische Rentenversicherung, fondsgebundene Rentenversicherung sowie zum neuen Wohn-Riester.

Mit Bausparen und Wohn-Riester schneller zum Eigenheim

Mit Bausparen und Wohn-Riester schneller zum Eigenheim Die Eigenheim-Rente, auch unter dem Namen Wohn-Riester bekannt, ist beschlossene Sache. So kann rückwirkend zum 1. Januar 2008 der Bau oder Kauf einer selbst genutzten Immobilie gefördert werden. Für Bausparverträge hingegen, die mit der Wohnungsbauprämie gefördert werden, soll es ab 2009 eine Zweckbindung geben. Was diese Änderungen konkret für das Bausparen bedeuten, erfahren Sie im folgenden Text.

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Was ist Wohn-Riester?

Auch beim Wohn-Riester werden die Zulagen vom Staat und die Eigenbeiträge genutzt, um ein Haus zu bauen, eine Wohnung zu kaufen oder ein Wohnobjekt zu entschulden. Vorausgesetzt, es handelt sich um eine selbst genutzte Immobilie. Hintergrund des Wohn-Riester-Modells ist, dass Wohneigentum als Altersvorsorge genauso gefördert werden soll wie andere Arten der privaten Altersvorsorge.

Auch bei der Eigenheimrente wird wie bei der herkömmlichen Riester-Rente die nachgelagerte Besteuerung angewandt: Die Beiträge bleiben steuerfrei, erst die Rente selbst muss man versteuern – mit seinem persönlichen Steuersatz.
Und da wird es ein bisschen kompliziert bei Wohn-Riester: Die Beiträge und Zulagen sollen inklusive angenommener Zinsen von zwei Prozent auf einem imaginären „Wohnförderkonto“ verbucht werden. Auf das Konto kann man jedoch nicht zugreifen, denn das dort erfasste Guthaben wird ja in die Immobilienförderung gesteckt und existiert im Prinzip gar nicht mehr.

Zu Beginn der „Auszahlungsphase“ also wenn die anderen – „normalen“ – Riester-Sparer ihre Rente bekommen und diese Einnahme versteuern müssen, erhält auch der Wohnriester-Sparer einen Bescheid über seine Steuerschuld, die sich auf dem imaginären Konto in den vergangenen Jahren angesammelt hat.
Dann hat der Eigenheim-Rentner die Wahl: Alles auf einmal versteuern, zur Belohnung bekommt er einen Rabatt von 30 Prozent. Oder die Besteuerung peu á peu: Hierbei kann er über einen Zeitraum bis zu 23 Jahren wie jeder, der eine regelmäßige Riester-Rente bezieht, seine Steuerschuld in Raten begleichen. Auch hier richtet sich der Steuersatz nach dem gesamten Einkommen des Rentners.
Noch ein Knackpunkt: Durch die neue Riester-Förderung ist man an ein Wohneigentum gebunden. Denn wer vor dem Ablauf von 10 Jahren wieder verkauft, muss die Fördersumme in eine neue Immobilie investieren, ansonsten muss er die staatliche Förderung zurückzahlen. Für Immobilienbesitzer, die den Steuerrabatt von 30 Prozent nutzen, gilt eine Haltefrist von 20 Jahren.

Kein Pfusch am Bau mit der richtigen Finanzierung

Wer sich heute seinen Traum vom Eigenheim erfüllen will, kann sich über niedrige Zinsen für Baukredite freuen. Nach einer aktuellen Studie kennen aber nur wenige Häuslebauer alle günstigen Formen der Baufinanzierung. Zudem sind viele Banken durch Kreditverkäufe in Verruf gekommen. Wer vergleicht, vermeidet den Finanz-Pfusch am Bau.


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