Mit Bausparen und Wohn-Riester schneller zum Eigenheim

Wer bekommt die Wohnungsbauprämie?

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Die Wohnungsbauprämie ist ein wichtiger Bestandteil der Wohnungsbauförderung. Mit der Zahlung dieser Prämie unterstützt der Staat das Bausparen. Wer jährlich mindestens 50 Euro bis maximal 512 Euro (beziehungsweise 1.024 Euro bei Ehepaaren) in seinen Bausparvertrag einzahlt, wird mit 8,8 Prozent auf die eingehenden Beiträge honoriert. Neben Guthabenzinsen erhalten Alleinstehende damit bis zu 45,06 Euro und Verheiratete bis zu 90,11 Euro als jährliche Prämie.

Es gibt allerdings Einkommensgrenzen. Um in den Genuss der Prämie zu kommen, darf das zu versteuernde Jahreseinkommen 25.600 Euro bei Singles und 51.200 Euro bei Ehepaaren nicht überschreiten. Prämienberechtigt ist jeder ab 16 Jahren. Auch Rentner können die Wohnungsbauprämie beantragen. In diesem Förderrechner können Sie Ihren Anspruch ermitteln.

Nach einer Sperrfrist von sieben Jahren können Bausparer, die bis zum 31. Dezember 2008 einen Vertrag abschließen, frei über ihr Guthaben verfügen. Vorher darf das Geld nur in den Wohnungsbau investiert werden. Sonst gehen die Prämien verloren.

Junge Bausparer unter 25 Jahren müssen sich hingegen auch zukünftig über die freie Verfügbarkeit ihres Guthabens keine Sorgen machen: Für sie wird es auch bei Abschluss eines Bausparvertrags nach dem 31. Dezember 2008 keine zweckgebundene Verwendung für Kauf, Bau oder Renovierung geben. Alle anderen, die ab 2009 einen Vertrag abschließen, können das Ersparte nach der Siebenjahresfrist nur wohnwirtschaftlich nutzen.

"Klassischer" Bausparvertrag oder Wohn-Riester? Mehr dazu lesen Sie auf der nächsten Seite.

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