Bausparen: Neue Spielregeln zur Wohnungsbauprämie

Wem steht die Wohnungsbauprämie zu?

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Mit der Wohnungsbauprämie sollen Bausparer gefördert werden. Wer jährlich mindestens 50 Euro bis maximal 512 Euro (Ehepaare: 1.024 Euro) in einen Bausparvertrag einzahlt, bekommt 8,8 Prozent seiner Beiträge als Prämie vom Staat dazu. Alleinstehende können so bis zu 45,06 Euro und Verheiratete bis zu 90,11 Euro als staatlichen Zuschuss im Jahr bekommen. Allerdings wird die Wohnungsbauprämie erst bei Vertragzuteilung oder bei Ablauf der Sperrfrist überwiesen.

Doch die Wohnungsbauprämie erhält nicht jeder Bausparer. Um in den Genuss der Prämie zu kommen, darf das zu versteuernde Jahreseinkommen 25.600 Euro bei Singles und 51.200 Euro bei Ehepaaren nicht überschreiten. Mit dem zu versteuernden Einkommen ist allerdings nicht das Bruttoeinkommen gemeint, sondern das Gesamteinkommen abzüglich verschiedener Aufwendungen und Freibeträge, wie beispielsweise den Sonderausgaben und dem Kinderfreibetrag.

Prämienberechtigt ist jeder ab 16 Jahren

Auch Rentner können die Wohnungsbauprämie erhalten. In unserem Förderrechner können Sie Ihren Anspruch ermitteln. An den Einkommensgrenzen und an der Höhe der Förderung selbst ändert sich erst einmal nichts.

Wer einen Bausparvertrag abgeschlossen hat, muss die Wohnungsbauprämie innerhalb einer Frist von zwei Jahren für das jeweilige Kalenderjahr beantragen. Wurden prämienbegünstigte Einzahlungen auf den Vertrag geleistet, bekommt der Bausparer jährlich zusammen mit dem Kontoauszug einen Antrag auf Wohnungsbauprämie von seiner Bausparkasse.

Nach einer Sparphase von sieben Jahren können Bausparer, die bis zum 31. Dezember 2008 einen Vertrag abschließen, immer noch frei über ihr Guthaben verfügen. Hält der Sparer die Sperrfrist nicht ein, gehen die Prämien verloren, als Ausnahmen gelten längere Arbeitslosigkeit, Erwerbsunfähigkeit oder Tod.

Tipp : Für junge Bausparer gibt es eine Ausnahme bei der Zweckbindung: Sparer unter 25 Jahren können auch weiterhin nach der siebenjährigen Sperrfrist ihr Bausparguthaben für eine Reise, ein Auto oder andere Anschaffungen nutzen. Auch wenn sie den Vertrag erst nach 2008 abschließen.

Für welche Zwecke darf ich meinen Bausparvertrag verwenden? Mehr zu den wohnwirtschaftlichen Zwecken lesen Sie auf der folgenden Seite.

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